Praktikum

Außeruniversitäre Praktika

im Bachelorstudiengang Ernährungswissenschaften
Praktikum
Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)

Im Umfang von maximal 10 LP können unbenotete Praktikumsmodule belegt werden. Dafür werden folgende Module angeboten:

Modul Beschreibung  Umfang LP
BEW033 Angewandte Gesundheitsförderung / DGE  4 Wochen   5
BEW034 Angewandte Gesundheitsförderung / DGE 8 Wochen  10
BEW035 Angewandte Ernährungslehre / Verbraucherschutz    4 Wochen    5
BEW036 Angewandte Ernährungslehre / Verbraucherschutz 8 Wochen  10
BEW037 Industriepraktikum 4 Wochen   5
BEW038 Industriepraktikum 8 Wochen  10
BEW031 Ernährungsforschung / Außeruniversitäres Forschungspraktikum 4 Wochen   5
BEW032 Ernährungsforschung / Außeruniversitäres Forschungspraktikum 8 Wochen  10

 

5 LP entsprechen grundsätzlich einer Praktikumsdauer von 4 Wochen und 10 LP entsprechen 8 Wochen. Die freie Kombination von zwei Praktikumsmodulen mit 4 Wochen Umfang ist ebenso möglich, wie die Durchführung eines umfangreichen Praktikums von 8 Wochen. Sollen in einem Themenfeld z. B. der Ernährungsforschung zwei verschiedene vierwöchige Praktika absolviert werden, wird das dazugehörige Modul mit einem Gesamtumfang von 8 Wochen belegt. Dabei ist es egal, ob die beiden vierwöchigen Praktika in derselben oder zwei verschiedenen Praktikumsstellen durchgeführt werden.

Ziel des Praktikums ist das Kennenlernen der Berufspraxis, um das Verständnis von Lehrveranstaltungen zu fördern sowie Verbindungen von Wissenschaft und Praxis im Sinne der Berufstätigkeit herzustellen. Für die Praktika eignen sich Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen, in denen die Studierenden Einblicke in unmittelbare Tätigkeiten erhält und im Studium erworbene Kenntnisse anwendet.

Werden unbenotete Praktikumsmodule belegt, liegt es in der Verantwortung des Studierenden, sich auf entsprechende Angebote zu bewerben und den Modulverantwortlichen im Vorfeld über die Rahmenbedingungen zu informieren (siehe Anmeldung Ihres Praktikums). Dieser entscheidet dann darüber, ob das geplante Praktikum prinzipiell anerkannt werden kann. Die zu erstellenden Praktikumsberichte geben über den Inhalt und die erfüllten Aufgaben während des Praktikums Auskunft und bilden die Grundlage für das Bestehen des Moduls.

Unterlagen und Informationen

  • 1. Anmeldung Ihres Praktikums

    Bevor Sie ein Praktikum absolvieren, bitten wir Sie den Antrag auszufüllen und uns per E-Mail  zuzusenden. Antrag Außeruniversitäres Praktikumdocx, 101 kb

    E-Mail-Adresse: iewstudium@uni-jena.de
    Bitte den ausgefüllten Antrag ausschließlich per E-Mail zusenden, keine ausgedruckten Formulare abgeben! Danke.

  • 2. Praktikumsbericht

    Voraussetzungen für das Bestehen des Moduls sind

    • der vollständige Nachweis über vier oder acht Wochen Praktikum,
    • die Vorlage eines „computergeschriebenen“ Tätigkeitsberichtes; die sachliche Richtigkeit des Berichtes ist durch die Praktikumseinrichtung zu bestätigen (Stempel und Unterschrift),
    • die Abgabe des Berichtes jeweils bis Ende Februar oder Ende Juli im Semester der Absolvierung im Institutssekretariat (Dornburger Str. 24),
    • die Anmeldung zur Prüfung im Friedolin.

    Hier finden Sie Informationen zu Aufbau und Abgabe des Praktikumsberichtes.pdf, 128 kb

    Vorlage Deckblattdocx, 82 kb

    Für 5-LP-Module umfasst der Bericht 2 Seiten, für 10-LP-Module 4 Seiten.

    Deadline für Wintersemester: 28.02.
    Deadline für Sommersemester: 31.07.

  • 3. Anerkennung früherer Praktikumsleistungen

    Studierende haben die Möglichkeit, sich Praktika in einem naturwissenschaftlichen Fach, die im Rahmen einer Ausbildung durchgeführt wurden, anerkennen zu lassen (max. 5 LP).

    Voraussetzungen dafür sind:

    • Abgabe eines Tätigkeitsberichtes über das anzuerkennende Praktikum einschließlich eines Nachweises der Ausbildung im Institutssekretariat (keine Abgabefrist)
    • Im Falle einer positiven Anerkennung durch den studiengangsverantwortlichen Hochschullehrer schreibt dieser eine Empfehlung an das Studien- und Prüfungsamt.
    • Das Prüfungsamt nimmt die abschließende Prüfung vor, ob die im Rahmen einer naturwissenschaftlichen Ausbildung anerkannten praktischen Tätigkeiten nicht bereits innerhalb eines anderen Modules anerkannt wurden (Vermeidung einer mehrfachen Anerkennung derselben Leistung).
  • Kontakt