Persönliche Termine werden nur nach vorheriger Vereinbarung per E-Mail an prodekanat.bio@uni-jena.de angeboten!
Bitte geben Sie bei der Terminabsprache Ihr Anliegen möglichst genau an. Wir bieten Ihnen dann einen Termin in einem der folgenden Zeitfenster an:
Montag zwischen 10 und 12 Uhr
Donnerstag zwischen 14 und 16 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten steht Ihnen zur Abgabe von Dokumenten ein Briefkasten neben der Tür der Promotions- und Habilitationsstelle (Raum 113) zur Verfügung.
Dekanat der Fakultät für Biowissenschaften, Raum 113, 1. OG
Bachstraße 18k
07743 Jena
Google Maps – LageplanExterner Link
Sprechzeiten:
Montag: 10 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 16 Uhr
nur nach Vereinbarung
Postanschrift:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Fakultät für Biowissenschaften
Promotions- und Habilitationsstelle
Bachstraße 18k
07743 Jena
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Promotionsordnung
Promotionsordnung
- Promotionsordnung, Fassung vom 23. September 2019pdf, 283 kb
- Englische Fassung der Promotionsordnung im HANFRIED: Doctoral examination regulations of the Faculty of Biological Sciences pdf, 400 kb (Legal note: This English version is for your information only. The legal basis for a Course of Examination of Doctoral Candidates is the original German text.)
Durchführungsbestimmungen
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Zulassung zur Promotion/Annahme als Doktorand/in
1. Schritt: Betreuungsvereinbarung
Die Doktorandinnen und Doktoranden schließen eine Vereinbarung mit der Betreuerin/dem Betreuer ab. Die Vereinbarung legt das Thema der Dissertation, den Zeit- und Arbeitsplan sowie die Aufgaben und Pflichten der/des Betreuenden und der/des Promovierenden fest. Sie wird von der/dem Betreuenden, der/dem Promovierenden und nach erfolgreicher Prüfung über die Zulassung seitens des Dekanats unterzeichnet.
2. Schritt: Registrierung bei doc-in
Die Doktorandinnen und Doktoranden registrieren sich im Onlineportal der Graduiertenakademie. Das Portal doc-in verwaltet alle Promotionen elektronisch. Promovierende können hier ihre elektronische Promotionsakte einsehen und ihren Promotionsverlauf verfolgen. Die Doktorandinnen und Doktoranden rufen die doc-in-StartseiteExterner Link auf, wählen den Menüpunkt "Registrierung" und geben ihre Nutzerdaten ein. Nach der Registrierung beantragen sie über den Menüpunkt "Antrag zur Promotion" im doc-in die Annahme als Doktorand. Das Antragsformular im doc-in ist vollständig auszufüllen, auszudrucken und zu unterschreiben. Bitte Adressänderungen/ E-Mail/ Namensänderung melden.
3. Schritt: Antrag auf Zulassung zur Promotion
Die Doktorandinnen und Doktoranden können Ihre Unterlagen während der Sprechzeiten in der Promotions- und Habilitationsstelle einreichen oder per Post zusenden (bitte achten Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen):
- Antrag auf Zulassung zur Promotion (Ausdruck aus doc-in; im Original unterzeichnet durch die Doktorandin/den Doktoranden und die Betreuerin/den Betreuer bzw. die Betreuerinnen und Betreuer)
- Betreuungsvereinbarung (deutschpdf, 217 kb/englischpdf, 386 kb · en) (im Original; die Unterschrift seitens des Dekanats wird erst bei erfolgter Zulassung ergänzt)
- Lebenslauf (unterschrieben)
- Beglaubigte Kopien von Urkunde und Zeugnis des Hochschulabschlusses
- Bei Abschlussdokumenten, die von der Friedrich-Schiller-Universität Jena ausgestellt wurden, sind bei Vorlage der Originaldokumente einfache Kopien ausreichend.
- Bei Masterabschlüssen (oder anderen gestuften Hochschulabschlüssen) sind auch beglaubigte Kopien von Urkunde und Zeugnis des Bachelorabschlusses einzureichen.
- Falls die Urkunden und Zeugnisse nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgefertigt sind, ist jeweils auch eine amtlich beglaubigte Übersetzung einzureichen.
- Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden, insbesondere aufgedruckte Zugangs- und Seriennummern, sollen auf der Personalausweiskopie geschwärzt werden!
4. Schritt: Entscheidung über Annahme als Doktorandin/Doktorand
Der Fakultätsrat bzw. der Prodekan entscheidet in der Regel innerhalb von zwei Monaten über die Annahme als Doktorandin/Doktorand. Die Entscheidung über die Annahme wird schriftlich mitgeteilt.
Weitere Unterlagen
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Durchführung des Promotionsverfahrens
Wichtige Hinweise:
- Bitte lesen Sie die Promotionsordung der Fakultät für Biowissenschaften (Dokumentpdf, 283 kb), bevor Sie den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens stellen!
- Bitte lesen Sie auch die Durchführungsbestimmung zur Promotionsordnung (Dokumentpdf, 259 kb) aufmerksam durch, bevor Sie den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens einreichen!
- Alle Unterlagen und Schriften müssen spätestens zum oben genannten Abgabeschluss (i.d.R. freitags zwei Wochen vor der nächsten Fakultätsratssitzung) eingereicht werden. Unterlagen können per Post zugeschickt werden.
- Schriften und Unterlagen, die nach der o.g. Frist eingereicht werden, können erst in der darauffolgenden Fakultätsratssitzung behandelt werden.
English versions of instructions and forms can be found here en
Schritt 1: Überweisung der Promotionsgebühr
Die Promotionsgebühr beträgt 130,- Euro,
entsprechend der Gebührenordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jena.pdf, 319 kbDie Gebühr überweisen Sie bitte auf das nachfolgende Konto der Friedrich-Schiller-Universität Jena (Deutsche Bundesbank Filiale Leipzig):
Empfänger: Universität Jena
IBAN: DE09 8200 0000 0083 0015 03
BIC: MARKDEF1820Bitte geben Sie folgenden Verwendungszweck an:
"Promotionsgebühr"
"[Nachname], [Vorname(n)]"
"Fakultät für Biowissenschaften"Schritt 2: Doktorand:in reicht den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens mit allen notwendigen Unterlagen ein
- Bitte lesen Sie die Promotionsordung der Fakultät für Biowissenschaften (Dokumentpdf, 283 kb) und die Durchführungsbestimmung zur Promotionsordnung (Dokumentpdf, 259 kb) aufmerksam durch, bevor Sie den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens einreichen! Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen (siehe "Merkblatt Einreichung der Promotionsunterlagen") vorliegen haben, bevor Sie in der Promotions- und Habilitationsstelle einen Termin zum Einreichen Ihrer Unterlagen machen oder Ihre Unterlagen postalisch einschicken!
- Merkblatt Einreichung der Promotionsunterlagenpdf, 99 kb
- Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrenspdf, 665 kb
- Vorschläge für Gutachter/innen im Rahmen des Antrags auf Eröffnung eines Promotionsverfahrenspdf, 728 kb
Wichtiger Hinweis: Die Gutachterinnen/Gutachter sind bei der Eröffnung des Promotionsverfahrens nicht in der Dissertationsschrift aufzuführen, da sie erst in der Sitzung des Fakultätsrats (siehe Schritt 3) bestellt werden! - Obligatorische Dissertationsanzeigepdf, 367 kb
- Mögliche Fachgebiete für die Promotion (Anlage 1 zur Promotionsordnung)pdf, 89 kb
- Deckblatt der Dissertationdocx, 25 kb (Anlage 1 der Durchführungsbestimmung zur Promotionsordnung)
- Formulare 1 und 2 zum Eigenanteil bei literaturbasierten Dissertationendocx, 25 kb (Anlage 2 der Durchführungsbestimmung zur Promotionsordnung)
- Optional: Vorschlag Promotionskommissionpdf, 716 kb
Schritt 3: Bestellung Promotionskommission/ Verfahrenseröffnung
Der Fakultätsrat entscheidet über die Eröffnung des Promotionsverfahrens und bestellt die Mitglieder der Promotionskommission. Die Doktorandin/Der Doktorand wird schriftlich über die Eröffnung des Promotionsverfahrens informiert.
Schritt 4: Gutachteneingang innerhalb von 8 Wochen
Alle Gutachteneingänge (Original) werden im doc-in Programm vermerkt. Die Doktorandin/Der Doktorand kann die Information in doc-in abrufen. Sobald alle 3 Gutachten vorliegen, erhält die Doktorandin/der Doktorand eine E-Mail mit Informationen zu den nächsten Verfahrensschritten.
Schritt 5: Auslagefrist der Gutachten
Nach der Annahme der Arbeit liegt die Dissertation gemeinsam mit den Gutachten 2 Wochen zur Einsichtnahme für die Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer und habilitierten Mitglieder der Fakultät aus.
Schritt 6: Festsetzung des Disputationstermins und Durchführung
Die/der Vorsitzende der Promotionskommission legt nach Ablauf der Auslagefrist den Prüfungstermin fest und übermittelt den Verteidigungstermin der Promotions- und Habilitationsstelle. Sobald der Termin festgelegt ist, besteht für die Doktorandinnen und Doktoranden die Möglichkeit, ihre Gutachten in der Promotions- und Habilitationsstelle einzusehen.
Schritt 7: Abschluss des Promotionsverfahrens
Nach bestandener mündlicher Prüfung (und sofern zutreffend, auch die Bestätigung über die Erfüllung der Auflagen durch den Vorsitz vorliegt) beschließt der Fakultätsrat über das Gesamtprädikat und schließt das Promotionsverfahren ab. Über den Abschluss des Promotionsverfahrens werden die Kandidat:innen schriftlich informiert.
Schritt 8: Veröffentlichung der Dissertation
Nach dem Abschluss des Promotionsverfahrens sind die Kandidat:innen verpflichtet, die Dissertation zu veröffentlichen. Die Pflichtexemplare müssen innerhalb von 2 Monaten nach Abschluss des Promotionsverfahrens der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek übergeben werden.
Information zur Abgabe der Pflichtexemplare finden Sie hier: Homepage der BibliothekExterner Link
Schritt 9: Aushändigung der Promotionsurkunde
Nach Abschluss des Promotionsverfahren wird die Urkunde vorbereitet und liegt nach ca. zwei bis sechs Wochen zur Aushändigung vor.
Wenn auch die Bestätigung über die Abgabe der Pflichtexemplare der Bibliothek vorliegt, erhalten die Kandidatinnen/Kandidaten die Promotionsurkunde per Post zugesandt.
Erst durch Aushändigung der Urkunde beginnt das Recht, den Doktorgrad zu führen. -
Gebühren
Die Promotionsgebühr beträgt 130,- Euro,
entsprechend der Gebührenordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jena vom 25. Juni 2007pdf, 319 kbDie Gebühr überweisen Sie bitte auf das nachfolgende Konto der Friedrich-Schiller-Universität Jena (Deutsche Bundesbank Filiale Leipzig):
Empfänger: Universität Jena
IBAN: DE09 8200 0000 0083 0015 03
BIC: MARKDEF1820Bitte geben Sie folgenden Verwendungszweck an:
"Promotionsgebühr"
"[Nachname], [Vorname(n)]"
"Fakultät für Biowissenschaften"
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Habilitationsordnung
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Durchführung des Habilitationsverfahrens
Schritt 1: Termin mit der Dekanin/dem Dekan
Bitte kontaktieren Sie die Promotions- und Habilitationsstelle mit ausreichend Vorlaufzeit, wenn Sie ein Habilitationsverfahren an der Fakultät für Biowissenschaften anstreben. Im Vorfeld können dann bei einem Besprechungstermin mit der Dekanin/dem Dekan wesentliche Fragen und Regelungen abgestimmt werden.
Schritt 2: Überweisung Habilitationsgebühr
Die Habilitationsgebühr beträgt 200,- Euro,
entsprechend der Gebührenordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jenapdf, 319 kbDie Gebühr überweisen Sie bitte auf das nachfolgende Konto der Friedrich-Schiller-Universität Jena (Deutsche Bundesbank Filiale Leipzig):
Empfänger: Universität Jena
IBAN: DE09 8200 0000 0083 0015 03
BIC: MARKDEF1820Bitte geben Sie folgenden Verwendungszweck an:
"Habilitationsgebühr"
"[Nachname], [Vorname(n)]"
"Fakultät für Biowissenschaften"Schritt 3: Einreichen der Unterlagen
Alle Unterlagen und Schriften müssen spätestens 2 Wochen vor der nächsten Fakultätsratssitzung, i.d.R. freitags bis 11:00 Uhr eingereicht werden. Die konkreten Termine für die Fakultätsratssitzungen und Abgabefristen finden Sie oben auf dieser Seite.
Schriften und Unterlagen die nach der o.g. Frist eingereicht werden, können erst auf der darauffolgenden Fakultätsratssitzung behandelt werden.- Merkblatt Einreichung der Habilitationsunterlagendocx, 16 kb
- Antrag auf Eröffnung des Habilitationsverfahrenspdf, 71 kb
Schritt 4: Bestellung der Habilitationskommission
Der Fakultätsrat entscheidet über die Zulassung zur Habilitation und die Eröffnung des Habilitationsverfahrens. Er bestellt die Mitglieder der Habilitationskommission. Die Bewerberin/Der Bewerber erhält einen schriftlichen Bescheid über die Eröffnung des Verfahrens.
Schritt 5: Erstellung der Gutachten
Nach Eröffnung des Verfahrens stellt die Dekanin/der Dekan die Habilitationsschrift den Gutachterinnen und Gutachtern mit der Bitte um Erstellung eines Gutachtens zu. Die Gutachterinnen und Gutachter haben für die Begutachtung der Habilitationsschrift zwölf Wochen Zeit.
Schritt 6: Auslage der Habilitationsschrift und Gutachten
Nach Erstellung der Gutachten liegen die Habilitationsschrift und die Gutachten vier Wochen zur Einischtnahme aus.
Schritt 7: Annahme oder Ablehnung der Habilitationsschrift
Nach Ablauf der Auslagefrist entscheidet die Habilitationskommission auf Grundlage der Gutachten über Annahme oder Ablehnung der Habilitationsschrift. Sie kann auch die Rückgabe zur Mängelbeseitigung innerhalb einer Frist von maximal einem Jahr beschließen. Über die Entscheidung der Habilitationskommission werden die Habilitandin/der Habilitand schriftlich informiert. Nach der Entscheidung über Annahme oder Ablehnung der Habilitationsschrift dürfen die Habilitandin/der Habilitand die Gutachten einsehen. Nach Annahme der Habilitationsschrift stimmt der Dekan mit der Habilitandin/dem Habilitanden einen Termin für den wissenschaftlichen Vortrag mit Kolloquim ab.
Schritt 8: Wissenschaftlicher Vortrag mit Kolloquium
Im Anschluss an den wissenschaftlichen Vortrag mit Kolloquium befindet die Habilitationskommission ob die Leistung der Bewerberin/des Bewerbers den Anforderungen entsprochen hat und beschließt über die Fortführung des Verfahrens. Das Thema für die öffentliche Vorlesung wird festgelegt.
Schritt 9: Öffentliche Vorlesung
Die Vorlesung soll innerhalb von drei Wochen nach dem wissenschaftlichen Vortrag mit Kolloquium gehalten werden. Die Dekanin/Der Dekan setzt sich wegen der Terminabsprache mit der Habilitandin/dem Habilitanden in Verbindung.
Schritt 10: Empfehlung für oder gegen die Erteilung der Lehrbefähigung
Im unmittelbaren Anschluss an die Vorlesung befindet die Habilitationskommission unter Einbeziehung der gutachterlichen Stellungnahme zur didaktischen Qualität der Lehrveranstaltungen darüber, ob die Leistung der Bewerberin/des Bewerbers den Anforderungen nach § 16 (2) entsprochen hat und entscheidet über die Empfehlung für oder gegen die Erteilung der Lehrbefähigung.
Schritt 11: Abschluss des Habilitationsverfahrens
Die/Der Vorsitzende der Habilitationskommission informiert den Fakultätsrat über die Empfehlung der Habiliationskommission gemäß § 17 der Habilitationsordnung. Der Fakultätsrat entscheidet über die Erteilung der Lehrbefähigung. Hat die Bewerberin/der Bewerber nach § 5 der Habilitationsordnung auch die Lehrbefugnis beantragt, entscheidet der Fakultätsrat in gleicher Sitzung über die Erteilung der Lehrbefugnis. Die Lehrbefugnis gilt für das Fachgebiet, für das die Lehrbefähigung beantragt worden ist.
Schritt 12: Dokumentation der Habilitationsschrift
Dei Habilitandin/Der Habilitand ist verpflichtet Pflichtexemplare der Habilitationsschrift an die Thüringer Universitäts- und LandesbibliothekExterner Link zu übergeben.
Schritt 13: Aushändigung der Urkunde
Nach Abschluss des Habilitationsverfahrens werden die Urkunden vorbereitet und liegen nach ca. zwei bis sechs Wochen zur Aushändigung vor.
Sobald die Bestätigung der Bibliothek über die Abgabe der Pflichtexemplare von der ThULB vorliegt, werden die Urkunde über die Lehrbefähigung - und falls zutreffend über die Lehrbefugnis - per Post zugestellt. -
Durchführung des Umhabilitationsverfahrens
Alle Unterlagen und Schriften müssen spätestens 2 Wochen vor der nächsten Fakultätsratssitzung, spätestens freitags bis 11:00 Uhr eingereicht werden.
Schriften und Unterlagen die nach der o.g. Frist eingereicht werden, können erst auf der darauffolgenden Fakultätsratssitzung behandelt werden.
Die Termine für die Fakultätsratssitzungen finden Sie oben auf dieser Seite.1. Schritt: Überweisung Umhabilitationsgebühr
Die Umhabilitationsgebühr beträgt 70,- Euro,
entsprechend der Gebührenordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jenapdf, 319 kbDie Gebühr überweisen Sie bitte auf das nachfolgende Konto der Friedrich-Schiller-Universität Jena (Deutsche Bundesbank Filiale Leipzig):
Empfänger: Universität Jena
IBAN: DE09 8200 0000 0083 0015 03
BIC: MARKDEF1820Bitte geben Sie folgenden Verwendungszweck an:
"Umhabilitationsgebühr"
"[Nachname], [Vorname(n)]"
"Fakultät für Biowissenschaften"2. Schritt: Einreichen der Unterlagen
- Habilitand/in reicht (während der Sprechzeiten oder per Post) alle Unterlagen (siehe Merkblatt) und Schriften in der Promotions- und Habilitationsstelle ein.
- Merkblatt Einreichung der Umhabilitationsunterlagendot, 15 kb
- Antrag auf Eröffnung des Umhabilitationsverfahrenspdf, 20 kb
Durchführungsbestimmungen und weitere Schritte
Das Umhabilitationsverfahren entspricht im Wesentlichen einem vereinfachten Habilitationsverfahren mit den in den folgenden Ziffern enthaltenen Modifikationen:
- Der Kandidat/die Kandidatin (im Folgenden "der Kandidat") stellt einen Antrag auf Umhabilitation und Erteilung der Lehrbefugnis an den Dekan (siehe Antragsformular). Mit dem Antrag werden die im Merkblatt zu den Durchführungsbestimmungen aufgeführten Unterlagen eingereicht.
- Der Fakultätsrat entscheidet über die Zulassung zum Umhabilitationsverfahren und eröffnet das Verfahren durch Bestellung einer Habilitationskommission. Der Kandidat erhält einen Bescheid über die Eröffnung des Verfahrens.
- Der Fakultätsrat bestellt mindestens zwei Gutachter, die beide Angehörige der FSU sein können. Alternativ können die Gutachten bei der Universität angefordert werden, an der Lehrbefähigung und Lehrbefugnis erworben wurden. Dazu ist die Zustimmung des Antragstellers erforderlich. Der Fakultätsrat kann zugleich zwei Kommissionsmitglieder als Gutachter zur didaktischen Qualität der Lehrveranstaltungen bestimmen. Sofern der Kandidat die Lehrbefugnis bereits an einer anderen Universität erworben hat, kann auf die Begutachtung der didaktischen Qualität der Lehrveranstaltungen verzichtet werden.
- Gemäß § 10 (6) der Habilitationsordnung wird nach der Erstellung der Gutachten die Habilitationsschrift zusammen mit den Gutachten den Professoren, Hochschuldozenten und habilitierten Mitgliedern der Fakultät vier Wochen zur Einsicht zugänglich gemacht. Alle Professoren, Hochschuldozenten und habilitierten Mitglieder der Fakultät sind innerhalb der Auslagefrist berechtigt, zu der Habilitationsschrift schriftlich Stellung zu nehmen.
- Gemäß § 10 (7) der Habilitationsordnung entscheidet die Habilitationskommission nach Ablauf der Auslagefrist über die Annahme der Habilitationsschrift. Nach der Entscheidung der Habilitationskommission über Annahme oder Ablehnung der Habilitationsschrift hat der Kandidat das Recht, die Gutachten zur Habilitationsschrift einzusehen.
- Gemäß § 31 der Habilitationsordnung kann durch Fakultätsratsbeschluss auf die öffentliche Verteidigung und die öffentliche Vorlesung (Lehrprobe) verzichtet werden. An der Biologisch-Pharmazeutischen Fakultät stellt sich der Kandidat in diesem Fall in der Regel mit einem öffentlichen Vortrag vor.
- Auf Empfehlung der Habilitationskommission und auf der Basis der Entscheidung des Fakultätsrats zeigt der Dekan dem Rektor/Präsidenten die Umhabilitation an.
- Der Kandidat erhält nach Abschluss des Umhabilitationsverfahrens die beantragte Lehrbefugnis und Ernennung zum Privatdozenten durch einen Bescheid und eine Urkunde. Der Kandidat ist damit verpflichtet, seine bisherige Mutteruniversität über die erfolgte Umhabilitation in Kenntnis zu setzen.
- Auf die Abgabe der Pflichtexemplare gemäß § 27 der Habilitationsordnung kann verzichtet werden.
- Die Unterlagen des Umwandlungsverfahrens, einschließlich eines Exemplars der Habilitationsschrift, gehen nach der Beendigung des Verfahrens über die Promotions- und Habilitationsstelle des Dekanats an das Archiv.
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Gebühren
Habilitationsgebühr
Die Habilitationsgebühr beträgt 200,- Euro,
entsprechend der Gebührenordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jena vom 25. Juni 2007pdf, 319 kbDie Gebühr überweisen Sie bitte auf das nachfolgende Konto der Friedrich-Schiller-Universität Jena (Deutsche Bundesbank Filiale Leipzig):
Empfänger: Universität Jena
IBAN: DE09 8200 0000 0083 0015 03
BIC: MARKDEF1820Bitte geben Sie folgenden Verwendungszweck an:
"Habilitationsgebühr"
"[Nachname], [Vorname(n)]"
"Fakultät für Biowissenschaften"Umhabilitationsgebühr
Die Umhabilitationsgebühr beträgt 70,- Euro,
entsprechend der Gebührenordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jena vom 25. Juni 2007pdf, 319 kbDie Gebühr überweisen Sie bitte auf das nachfolgende Konto der Friedrich-Schiller-Universität Jena (Deutsche Bundesbank Filiale Leipzig):
Empfänger: Universität Jena
IBAN: DE09 8200 0000 0083 0015 03
BIC: MARKDEF1820Bitte geben Sie folgenden Verwendungszweck an:
"Umhabilitationsgebühr"
"[Nachname], [Vorname(n)]"
"Fakultät für Biowissenschaften"