Arbeitszimmer des Zoologen Ernst Haeckel

FAQ - Frequently Asked Questions

Arbeitszimmer des Zoologen Ernst Haeckel

Hinweis

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Fragen, die dem Studien- und Prüfungsamt häufig gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass allein die Studien- und Prüfungsordnung sowie der Modulkatalog Ihres Studienganges rechtsverbindlich gültig sind.

Untereinander finden Sie hier:

  • FAQ: ​Antragsarten und -bearbeitung
  • FAQ: ​Prüfungen und Prüfungsorganisation
  • FAQ: Friedolin (neu!)
  • FAQ: ​Besondere Module
  • FAQ: Abschlussarbeit (Bachelor / Master / Diplom)
  • FAQ: ​Corona-Rahmensatzung

Helfen Sie uns, den FAQ-Bereich zu verbessern: Sollte Ihre Frage auf dieser Seite nicht oder nicht klar beantwortet werden, freuen wir uns über eine Nachricht von Ihnen. 

(letzte Überarbeitung: 01/2023)

FAQ: ​Antragsarten und -bearbeitung

  • Antragsart: Formulare

    Wo finde ich Antragsformulare?

    Für mein Anliegen gibt es kein Antragsformular, was ist zu tun?

    •  Es ist schriftlich ein formloser Antrag zu stellen (siehe "Formloser Antrag").

    Kann ich Antragsformulare von anderen Prüfungsämtern der Friedrich-Schiller-Universität verwenden?

    Nein. Derzeit gibt es kein gemeinsames Formularwesen an Friedrich-Schiller-Universität. Bitte nutzen Sie als Studierende*r in der Verantwortlichkeit des Studien- und Prüfungsamtes der Fakultät für Biowissenschaften die unter dem o.a. Link bereitgestellten Formulare, oder erstellen Sie einen formloses Antrag. Informationen dazu, welche Prüfungsämter für welche Studierenden verantwortlich sind, finden Sie weiter unten im Bereich "FAQ: Prüfungen und Prüfungsorganisation".

  • Antragsart: formloser Antrag (ohne Formular)

    Was ist bei der Erstellung zu beachten?

    • Äußere Form:
      • PDF-Dokument oder (physischer) Brief
      • elektronisch verfasst (Lesbarkeit / Eindeutigkeit)

    • Notwendige persönliche Angaben:
      • Vollständiger Name
      • Matrikelnummer
      • Studiengang
      • Kontaktdaten: E-Mail-Adresse, Anschrift sowie ggf.Telefonnummer

    • Notwendige Angaben zur Prüfung:
      • Modulbezeichnung
      • Prüfungsnummer
      • Prüfungsdatum und Prüfungsversuch (1., 2., 3. Versuch der Prüfung)
      • Name des Prüfers

    • Formerfordernisse:
      • Erläutern Sie die Gründe für den Antrag so detailliert, dass das Prüfungsamt / die Studiendekanin / der Prüfungsausschuss in die Lage versetzt wird, den Grund Ihres Antrages zu verstehen.
      • Geben Sie an, welches Ziel genau Sie mit dem Antrag erreichen möchten.
      • Dem Antrag sind i.d.R. immer entsprechende Nachweise beizufügen.
      • Der Antrag ist nur mit Ihrer Unterschrift gültig (Eindeutigkeit)!

    • Abgabe: 
      • vgl. "Antragsabgabe und -bearbeitung"
  • Antragsabgabe und -bearbeitung

    Antragsabgabe: Was ist zu beachten?

    • Anträge müssen grundsätzlich persönlich durch die/den Antragssteller/in unterzeichnet sein (unabhängig von der Form der Abgabe)
    • Die Abgabe ist in der Regel entweder im Original oder elektronisch möglich: Bitte entscheiden Sie sich für eine Form der Abgabe (wiederholtes, mehrfaches Einreichen desselben Antrages erhöht den Bearbeitungsaufwand und erzeugt in der Regel zusätzlichen Klärungsbedarf). Sollten nach einer elektronischen Abgabe Originalunterlagen benötigt werden, werden Sie von uns hierüber informiert. 
    • Zeugnisse und Leistungsübersichten (z.B. für Anerkennungen oder Einstufungen) müssen immer im Original vorgelegt werden.
    • Bewahren Sie immer eine Kopie Ihres Antrages für Ihre Unterlagen ein. 
    • Halten Sie Abgabefristen ein. 

    Welche Abgabemöglichkeiten bestehen für die Abgabe im Original?

    • Zusendung per Post*
    • Einwurf in den Fristenbriefkasten der Universität*
    • Einwurf in den Briefkasten im Flur des Studien- und Prüfungsamtes (Gebäude ist werktags von 7:00-18:00 Uhr geöffnet)

    *Achten Sie bitte auf die korrekte Adressierung der Unterlagen: Friedrich-Schiller-Universität Jena, Fakultät für Biowissenschaften, Studien- und Prüfungsamt, Bachstr. 18k, 07743 Jena. 

    Was ist zusätzlich bei elektronischer Abgabe eines Antrages zu beachten?

    • der Antrag ist persönlich unterzeichnet (ausgedruckt/unterschrieben/eingescannt)
    • der Antrag wird von der FSU-E-Mail-Adresse aus versendet (aus Datenschutzgründen zwingend erforderlich!)
    • der Antrag inkl. aller Anlagen liegt im PDF-Format vor (bitte fügen Sie ggf. alle Unterlagen in einer Datei zusammen)

    Wann wird mein Antrag bearbeitet?

    • Anträge werden i.d.R. innerhalb von 2 Wochen bearbeitet. Abweichend davon erfolgt die Bearbeitung von Einstufungsanträgen in der Regel gesammelt im August/September (bei Bewerbung zum Wintersemester) bzw. im Februar/März (bei Bewerbung zum Sommersemester).
    • Beachten Sie bitte, dass abhängig vom Anliegen des Antrages und der hierfür ggf. notwendigen Recherchen, Rückfragen oder Entscheidungen (ggf. durch zuständige Gremien) längere Bearbeitungszeiten möglich sind. 
    • Bitte vermeiden Sie vorfristige Rückfragen zum Bearbeitungsstand. Sie helfen uns damit, die Bearbeitungszeiten zu verkürzen.

    Bekomme ich eine Rückmeldung?

    • Betrifft Ihr Antrag eine oder mehrere Prüfungen, können Sie den Stand der Bearbeitung in der Regel direkt in Friedolin kontrollieren. In diesen Fällen erfolgt meist keine zusätzliche Rückmeldung über die Genehmigung Ihres Antrages (z.B. Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen). 
    • Eine Rückmeldung erfolgt in jedem Fall dann, wenn hiermit zusätzliche Hinweise verknüpft sind oder ein Bescheid nötig ist (z.B. Ablehnung, Einstufung).
    • Sollten Sie feststellen, dass sich Ihr Anliegen nach längerer Zeit noch nicht gelöst hat, fragen Sie bitte hierzu bei der zuständigen Mitarbeiterin (vgl. www.bio.uni-jena.de/spa) noch einmal nach.

FAQ: ​Prüfungen und Prüfungsorganisation

  • Prüfungen - das Wichtigste im Überblick

    Wo finde ich wichtige Informationen zu Prüfungsregularien?

    Informationen zu Prüfungen und Prüfungsregularien sind an meheren Stellen hinterlegt. Dies sind:

    • die Prüfungsordnung (PO-Version beachten! Prüfungsregularien)
    • die Studienordnung (allgemeine Informationen zum Studiengang sowie zu den wichtigsten Voraussetzungen)
    • der Modulkatalog bzw. die Modulbeschreibungen (aktuellste Variante: Online-Modulkatalog in Friedolin; Informationen v.a. zu Teilnahmevoraussetzungen, Modulabhängigkeiten, Prüfungsanzahl und -formen)

    Veröffentlichte Satzungen finden Sie darüber hinaus in den Verkündungsblättern der Universität sowie PO-versionsabhängig auch auf der Homepage des Studien- und Prüfungsamtes. Weiterführende Links finden Sie auf dieser Seite.

    Ergänzend hierzu versendet das Studien- und Prüfungsamt der Faktultät für Biowissenschaften regelmäßig E-Mail-Benachrichtigungen, die die wichtigsten Regelungen für Sie zusammenfassen und Hinweise zu aktuellen Themen (z.B. exaktes Datum der Prüfungsanmeldefristen, pandemiebedingte Änderungen) geben.

    Was gilt allgemein für die Prüfungsanmeldung?

    • Die Prüfungsanmeldung findet elektronisch nach Login in Friedolin unter "An-/Abmelden Prüfungen" oder über eine Papieranmeldung (z.B. Vertiefungsmodule, Zusatzmodul, Abschlussarbeit) statt.
    • Die Prüfungsanmeldung beginnt jedes Semester mit dem 1. Vorlesungstag und endet nach 10 Wochen.
    • Die erstmalige Anmeldung ist bis zum Ablauf der 10-Wochen-An-/Abmeldefrist unverbindlich. Sobald die An-/Abmeldefrist abgelaufen ist, ist die Anmeldung verbindlich - das heißt, dass Sie die Prüfungen des Moduls vollständig und zum jeweils nächsten möglichen Zeitpunkt ablegen müssen; Rücktrittsanträge gelten grundsätzlich nur für den nächsten stattfindenden Prüfungstermin.
    • Die Anmeldung muss erfolgt sein, bevor die betreffende Prüfungsleistung erbracht wird. Prüfen Sie daher immer gut, ob Sie wirklich für alle Prüfungen angemeldet sind, die Sie absolvieren möchten (s. Friedolin / "Meine Prüfungen").

    Wieviele Prüfungsversuche je Semester gibt es?

    Jedes Semester können zwei Prüfungsversuche absolviert werden. Für Praktika und Exkursionen wird abweichend hiervon zum Teil nur ein Versuch je Semester angeboten. Termin 01 findet in der Regel am Ende bzw. kurz nach Ende der Vorlesungszeit statt; die Prüfungen des Termins 02 finden meist am Ende der vorlesungsfreien Zeit oder zu Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters statt. Die Prüfungen des Termins 02 sollen bis zur zweiten Woche der  Vorlesungszeit des Folgesemesters abgeschlossen sein.

    Was gilt allgemein für eine Abmeldung bzw. einen Rücktritt?

    • Eine Abmeldung (=Prüfungen sollen gar nicht oder erst in einem anderen Semester absolviert werden) von einer erstmals angemeldeten Prüfung ist nur bis Ablauf der 10-Wochen-Abmeldefrist unverbindlich (=ohne Angabe von Gründen / ohne bleibende Verpflichtungen) möglich - sofern noch keine Prüfungsteilleistungen abgelegt wurden (gilt v.a. für semesterbegleitend laufende Praktika!). Für Module, die vollständig geblockt in den Semesterferien stattfinden, können ggf. abweichende Regelungen gelten.
    • Ein Rücktritt (=Entschuldigung für die Teilnahme am nächsten stattfindenden Prüfungsversuch) in laufenden Prüfungsverfahren (=nach Wiederanmeldung aus einem früheren Versuch oder Semester) bzw. nach dem erstmaligen Ablauf der 10-Wochen-Abmeldefrist ist nur aus triftigen Gründen möglich (z.B. aus akuten gesundheitlichen Gründen, auf formlosen Antrag mit Nachweisen). Ein Rücktritt muss immer rechtzeitig vor der Prüfung offiziell per formlosen Antrag (vgl. oben!) beantragt werden.

    Was gilt allgemein für Wiederholungsprüfungen?

    • Jede Prüfung (bis auf die Abschlussarbeit) darf zwei mal wiederholt werden (=insgesamt 3 Prüfungsversuche je Prüfung).
    • Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt in der Regel automatisch.
    • Ein Rücktritt ist nur mit triftigem Grund möglich.

    Was muss ich im Fall einer Prüfungsteilnahme beachten?

    Wird eine Prüfung angetreten, erklären Sie sich damit automatisch für prüfungsfähig. Sollten Sie sich krank fühlen, oder sollten atypische leistungsmindernde Umstände vorliegen, muss dies unverzüglich von Ihnen angezeigt werden. Wenden Sie sich ggf. direkt an die Prüfenden und nehmen Sie Kontakt mit dem Studien- und Prüfungsamt auf. Das Prüfungsergebnis einer angemeldeten, angetretenen Prüfung ist immer gültig.

    Wann und wie stelle ich einen Härtefallantrag?

    Ein Antrag auf Anerkennung eines Härtefalles kann gestellt werden, wenn Sie mit einer Härtefallsituation konfrontiert sind. Das wichtigste Merkmal einer Härtefallsituation ist das Vorliegen eines atypischen leistungsmindernden Umstandes, in den Sie schuldlos geraten sind. Dabei gilt:

    • Der Antrag ist schnellstmöglich formlos-schriftlich zu stellen.
    • Die geltend gemachten Gründe müssen mit geeigneten Nachweisen glaubhaft gemacht werden.
  • Prüfungsform

    In welcher Form sind die Prüfungen abzulegen?

    Die Form der Modulprüfung bzw. ihre Kombination ist den Modulbeschreibungen zu entnehmen. Die Form der Wiederholungsprüfung kann von der im Modulkatalog angegebenen Form abweichen. Die Entscheidung hierüber trifft die/der Modulverantwortliche.

    Kann ich die Prüfungsform wechseln?

    Ein Wechsel der Prüfungsform kann in besonderen Ausnahmefällen im Drittversuch beim Studien- und Prüfungsamt beantragt werden. Folgende Voraussetzungen hierfür müssen vorliegen:

    • es ist ein formloser Antrag zu stellen
    • es muss ein Grund genannt sein, der glaubhaft macht, dass der Wechsel der Prüfungsform notwendig ist
    • Der Wechsel der Prüfungsform muss mit der/dem verantwortlichen Prüfenden abgestimmt sein. Die/der Prüfende bestätigt ihr/sein Einverständnis durch Stempel und Unterschrift auf dem formlosen Antrag.
    • Der vereinbarte Prüfungstermin muss mit dem Antrag bekannt gegeben werden.
    • Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor dem regulären bzw. vereinbarten Prüfungstermin im Studien- und Prüfungsamt einzureichen.
  • Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen

    Anmeldung in Friedolin:  Lehrveranstaltung vs. Prüfung: Was gilt?

    Es existieren zwei verschiedene Möglichkeiten der Anmeldung in Friedolin, die hinsichtlich der Teilnahme an Prüfungen immer wieder miteinander verwechselt oder vermischt werden. Wir beginnen diesen Absatz daher mit einer Gegenüberstellung der Anmeldearten und ihrer Charakteristika (vgl. auch: FAQ: Friedolin)


    1.) Lehrveranstaltungs-Anmeldung:

    Ca. 2 Monate vor Beginn der neuen Vorlesungszeit erfolgt der Semesterwechsel. In Friedolin wird Ihnen dann das kommende Semester angezeigt; Sie können Ihre Lehrveranstaltungen ab diesem Zeitpunkt belegen.

    Beachten Sie bitte:

    1. Diese Anmeldung wird empfohlen, damit Sie Zugriff auf Moodle-Kurse erhalten, die Lehrenden alle Teilnehmenden schnell und einfach erreichen können, Sie über Terminänderungen automatisch informiert werden. Diese Anmeldung ist sehr hilfreich, aber in der Regel fakultativ.
    2. Zeitlich sollte die Anmeldung vor Vorlesungsbeginn erfolgen, kann jedoch auch noch lange im laufenden Semester nachgeholt werden. Sollten Sie die automatische Platzvergabe verpasst haben, muss ein an der Veranstaltung eingetragener Lehrender manuell eine Zulassung für Sie vornehmen, sobald Sie die Anmeldung durchgeführt haben, damit Sie z.B. über die Lehrerananstaltung versendete Informationen oder Zugriff auf Moodle erhalten.
    3. Die Belegung (=Ammeldung) erfolgt nach Login in Friedolin wahlweise entweder über
      • Belegwunsch Module (nur für Module des eigenen Modulkataloges) oder
      • direkt im Vorlesungsverzeichnis über den Butten "belegen/abmelden" an jeder angezeigten Lehrveranstaltung
      • Die Belegung kann nur von Ihnen selbst durchgeführt werden. Eine Fremdanmeldung (z.B. durch Lehrerende oder das Studien- und Prüfungsamt) ist technisch ausgeschlossen.
    4. Nach der Belegung erhalten Sie   k e i n e  automatische Bestätigung über die Anmeldung.
    5. Die Überprüfung Ihrer Anmeldung erfolgt über den Menüpunkt: "Meine Veranstaltungen".
    6. Aus der Zulassung zu einer Lehrveranstaltung kann keine Verpflichtung entstehen: Insbesondere berechtigt die Teilnahme an der Lehrveranstaltung niemals automatisch zur Teilnahme an einer Prüfung. Die Teilnahme kann jedoch Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung sein (z.B. bei Seminaren, Übungen, Exkursionen, Praktika).
    7. Die Abmeldung kann, falls gewünscht, nur selbstständig vorgenommen werden; hierfür muss derselbe Abmeldeweg gewählt werden, der auch für die Anmeldung gewählt worden ist. Eine Fremdabmeldung (z.B. durch Lehrende oder das Studien- und Prüfungsamt) ist technisch ausgeschlossen.

    2.) Prüfungs-Anmeldung:

    Die Anmeldephase für Prüfungen beginnt zeitversetzt zur Lehrveranstaltungsanmeldung immer direkt am 1. Tag der neuen Vorlesungszeit und endet nach 10 Wochen. Informationen zu Prüfungsanmeldungen werden zu Semesterbeginn und kurz vor Ende der Frist vom Studien- und Prüfungsamt versendet.

    Beachten Sie bitte:

    1. Diese Anmeldung ist zwingend notwendig, wenn Sie eine Prüfung ablegen möchten. Dies dient der Sicherstellung Ihrer Teilnahmeberechtigung an der Prüfung, der Gleichbehandlung hinsichtlich der benötigten Prüfungsversuche und natürlich der Erfassung Ihrer Prüfungsergebnisse.
    2. Zeitlich muss die Anmeldung zu bzw. nach Vorlesungsbeginn erfolgen, kann jedoch bis zum Ablauf der Anmeldefrist nachgeholt werden.
    3. Die Anmeldung erfolgt entweder:
      • selbstständig elektronisch nach Login in Friedolin (für die meisten Module des eigenen Modulkataloges) oder
      • analog über Antragsformulare des Studien- und Prüfungsamtes der Fakultät für Biowissenschaften (z.B. Projekt-/Vertiefungsmodule, Abschlussarbeiten, Zusatzmodule u.a.)
    4. Nach der selbstständigen elektronischen Anmeldung erhalten Sie eine automatische Bestätigung über die Anmeldung.
    5. Die Überprüfung Ihrer Anmeldung erfolgt über den Menüpunkt: "Meine Prüfungen".
    6. Die Anmeldung führt nach Ablauf der Anmeldefrist zu einer Verpflichtung, die Prüfung abzulegen und das Modul zu beenden.
    7. Die Abmeldung muss, falls gewünscht, selbstständig und bis zum Ablauf der Anmeldefrist vorgenommen werden; siehe auch "Abmeldung von Prüfungen und Rücktritt". Wichtig in diesem Zusammenhang: Prüfende haben technisch keinen Einfluss auf die Prüfungsan- oder -abmeldung. Ansprechpartner bei Fragen und Problemen in diesem Zusammenhang ist daher immer das Studien- und Prüfungsamt.

    Wie melde ich mich zu einer Prüfung an? Welche Fristen sind zu beachten?

    Anmeldung und Fristen:

    • Eine Anleitung zur An-/Abmeldung von Prüfungen kann hierpdf, 64 kb heruntergeladen werden.
    • Sowohl die elektronische Prüfungsanmeldung (Module Ihres Modulkataloges), als auch die analoge Prüfungsanmeldung besonderer Module (s.u.) muss spätestens 10 Wochen nach Vorlesungsbeginn, in jedem Fall aber vor der ersten Teilprüfung in einem Modul (falls diese vor Ablauf der 10-Wochen-Frist stattfindet) erfolgen; bis zu diesem Zeitpunkt ist die selbständige Abmeldung ohne Angabe von Gründen direkt über Friedolin möglich. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Anmeldung als verbindlich.
    • Ausnahmen zu Anmeldefristen finden Sie direkt an der Prüfung unter "An-/Abmelden Prüfungen" in Friedolin.
    • Die Anmeldung von Projekt- und Vertiefungsmodulen sowie die Abschlussarbeit kann jederzeit - und damit unabhängig von der 10-Wochen-Anmeldefrist erfolgen.

    Ergänzende Hinweise:

    Studierende sind verpflichtet, Ihre Prüfungsan- bzw. -abmeldungen selbst zu kontrollieren. Hierzu kann der Menüpunkt "Meine Prüfungen" in Friedolin genutzt werden. Weitere Informationen s. FAQ: Friedolin.

    Wie melde ich mich zu einer Wiederholungsprüfung an?

    Für Wiederholungsprüfungen werden Studierende in der Regel automatisch angemeldet. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung jeweils zum nächstmöglichen Termin abgelegt werden muss.

    Prüfungsanmeldung von Wahlpflicht-, besonderen Modulen, Projekt-, Vertiefungsmodulen und Abschlussarbeit: Was ist zu beachten?

    Wie gehe ich bei der Prüfungsanmeldung der Wahlpflichtmodule meiner Vertiefungsrichtung vor?

    Die Prüfungsanmeldung erfolgt in der Regel elektronisch über Friedolin. Als erstes sind die Prüfungen der Wahlpflichtmodule Ihrer gewählten Vertiefungsrichtung anzumelden. Prüfungen von Wahlpflichtmodulen aus anderen Vertiefungsrichtungen sind zuletzt anzumelden.

    Was mache ich, wenn ich mich zuerst für die Prüfungen eines Moduls aus einer anderen Vertiefungsrichtung angemeldet habe? Die Prüfungen meiner Vertiefungsrichtung kann ich nicht mehr anmelden.

    Bitte melden Sie sich zunächst von den bereits angemeldeten Prüfungen wieder ab. Danach melden Sie sich für eine Prüfung aus der richtigen Vertiefungsrichtung an. Die Anmeldung von Modulen aus einer anderen Vertiefungsrichtung ist nun möglich. Bitte wenden Sie sich an das Studien- und Prüfungsamt, falls Sie hiermit nicht weiter kommen.

    Wie melde ich besondere Module (Zusatzmodul, Interdisziplinäres Modul, Wildcard-Modul) zur Prüfung an?

    Die Prüfungsanmeldung erfolgt in der Regel analog über das entsprechende Antragsformular, da die Anmeldung zu den Prüfungen normalerweise durch Studierende nicht selbstständig vorgenommen werden kann. Diese erfolgt daher nach Genehmigung des Antrages direkt durch das Studien- und Prüfungsamt. Die Lehrveranstaltungsbelegung können Studierende direkt über das Vorlesungsverzeichnis vornehmen.

    Wie melde ich ein Vertiefungsmodul (B.Sc./M.Sc) / Projektmodul / die Abschlussarbeit zur Prüfung an?

    Die Prüfungsanmeldung erfolgt in der Regel analog über das entsprechende Antragsformular. Eine elektronische Prüfungsanmeldung über Friedolin ist nicht möglich, weil die Anmeldung immer mit der Überprüfung verschiedener technisch nicht vollständig prüfbarer Voraussetzungen verbunden ist. Diese wird bei Posteingang des Antrages im Studien- und Prüfungsamt durch die zuständigen Mitarbeiterinnen übernommen. Die Prüfungsanmeldung dieser Module ist jederzeit (=unabhängig von der 10-Wochen-Anmeldefrist) möglich. 

    Wie melde ich Vertiefungsmodule (Lehramt) zur Prüfung an?

    Die Prüfungsanmeldung erfolgt in der Regel analog über das entsprechende Antragsformular. Eine Prüfungsanmeldung über Friedolin ist nicht möglich, da aufgrund der Vielzahl möglicher Wahloptionen keine technische Verknüpfung zwischen dem möglichen Angebot und den betreffenden Prüfungsnummern möglich ist. Die Prüfungsanmeldung der Vertiefungsmodule Lbio-V1G/R, Lbio-V2 und Lbio-V3 erfolgt daher ebenfalls analog durch ein separat zur Verfügung gestelltes Antragsformular. Die einzige Ausnahme bildet die Prüfungsleistung Geschichte der Biologie im Modul LBio-V2 (Prüfungsnummer 46191): diese kann ganz normal elektronisch zur Prüfung angemeldet werden. Sämtliche Lehrveranstaltungen können direkt über das Vorlesungsverzeichnis belegt werden.

    Ich habe die Anmeldefrist versäumt. Kann ich mich nachträglich zu einer Prüfung anmelden?

    Es besteht kein Anrecht auf eine nachträgliche Prüfungsanmeldung. Ein formloser Antrag auf nachträgliche Prüfungsanmeldung wird nur in besonderen Ausnahmefällen gewährt - und das auch nur dann, wenn die betreffende Prüfung noch nicht stattgefunden hat. Diese Ausnahmen sind:

    • Erstmaliges Fristversäumnis
    • Technische Fehler (Nachweise notwendig – z.B. durch Screenshots)
    • die fragliche Prüfung findet erst noch statt

    Anträge auf nachträgliche Prüfungsanmeldung werden abgelehnt, wenn es bereits ein Fristversäumnis gab oder der betreffende Prüfungstermin in der Vergangenheit liegt. Melden Sie sich daher bei Schwierigkeiten und Fragen zur Prüfungsanmeldung immer schnellstmöglich im Studien- und Prüfungsamt.

    Kann ich mich nachträglich zu einer bereits absolvierten Prüfung anmelden?

    Nein. Eine Prüfung, die ohne gültige Prüfungsanmeldung abgelegt wurde, muss als ungültig gelten, da keine Prüfungszulassung bestand. Bitte prüfen Sie daher immer genau, ob Sie die automatische Anmeldebestätigung für jede Prüfung erhalten haben, die Sie absolvieren möchten.

  • Abmeldung von Prüfungen und Rücktritt

    Wann und wie ist eine Abmeldung oder ein Rücktritt von einer Prüfung möglich?

    • Abmeldung:
      (von unverbindlicher Prüfungsanmeldung)
      • Nur von erstmals angemeldeten Prüfungen, sofern noch keine Prüfungsleistungen / Prüfungsteilleistungen erbracht worden sind (z.B. Seminarvortrag, Praktikumsteilnahme)
      • Grundsätzlich nur bis zum Ablauf der 10-Wochen-An-/Abmeldefrist möglich. 
        Hinweis: die pandemiebedingten Sonderregelungen liefen mit der Gültigkeit der Corona-Rahmensatzung mit Datum zum 30.09.2022 aus. Beachten Sie dazu bitte auch auf den Absatz "FAQ: Corona-Rahmensatzung" bzw. die regelmäßig von uns versendeten Informationen zur Prüfungsanmeldung.
      • Wichtig: bei einer Abmeldung kann die betreffende Prüfung erst in einem späteren Semester wieder angetreten werden
      • Form der Abmeldung:
        • für elektronisch angemeldete Prüfungen: direkt über Friedolin möglich,
        • für Prüfungen, die über Papier-Anmeldung angemeldet wurden: bitte Kontakt mit dem Studien- und Prüfungsamt aufnehmen, um den Antrag zurück ziehen.
    • Rücktritt:
      (nach verbindlicher Prüfungsanmeldung)
      • Notwendig, sobald die Anmeldung verbindlich ist (ab dem 1. Tag nach Ablauf der An-/Abmeldefrist)
      • Rücktritt ist nur mit triftigem Grund und entsprechenden Nachweisen möglich
      • Der Antrag muss immer schnellstmöglich nach Eintritt des Grundes gestellt werden
      • werden die Gründe anerkannt, muss die betreffende Prüfung zum nächsten möglichen Termin abgelegt werden; die Anmeldung zum Wiederholungstermin findet durch das Studien- und Prüfungsamt statt (Pflichtanmeldung).

    Wie kann ich nach der 10-Wochen-Frist von einer Prüfung zurücktreten?

    Wenn Studierende von einer verbindlich angemeldeten Prüfung zurücktreten möchten, müssen die für den Rücktritt geltend gemachten Gründe unverzüglich, i.d.R. bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin, schriftlich beim Prüfungsamt angezeigt und glaubhaft gemacht werden.

    Zwei Arten von Prüfungsrücktritten werden unterschieden:

    1. ) Prüfungsrücktritt aus akuten gesundheitlichen Gründen

    • Bei akuter Erkankung ist der Arzt spätestens am Tag der Prüfung aufzusuchen. Nachweise, die rückwirkend ausgestellt werden, werden in der Regel nicht anerkannt. Erkrankte Prüflinge müssen unverzüglich (=ohne schuldhaftes Zögern) und eindeutig erklären, dass sie von der Prüfung zurücktreten. Dabei gilt:

      1. Der Nachweis muss rechtzeitig, spätestens am ersten zu entschuldigenden Prüfungstag eingeholt sowie
      2. schnellstmöglich nach Ausstellung, i.d.R. innerhalb von maximal 3 Tagen, im Studien- und Prüfungsamt der Fakultät eingereicht werden.
      3. Parallel kann eine mündliche oder elektronische Information an den/die verantwortliche/n Prüfende/n erfolgen.

    • Der/die Studierende darf bei akuter Erkrankung grundsätzlich nicht an einer Prüfung teilnehmen oder ist verpflichtet, die Prüfung im Falle akuter Prüfungsunfähigkeit abzubrechen. Nimmt er/sie trotz der aktuen Erkrankung an der Prüfung teil, wird automatisch Prüfungstauglichkeit erklärt. Ein Nachweis, welcher nach der Teilnahme an einer Prüfung eingereicht wird, kann nicht mehr anerkannt werden.
    • Wird der Nachweis anerkannt, gilt der betreffende Prüfungstermin als entschuldigt und es erfolgt eine Wiederanmeldung zum nächsten möglichen Prüfungstermin.
    • Siehe auch FAQ "Krankheit / Krankmeldung".

    2.) Prüfungsrücktritt aus sonstigen triftigen Gründen

    Erfolgt der Prüfungsrücktritt aus sonstigen triftigen und unabweisbaren Gründen (z.B. zwei Prüfungen am gleichen Prüfungstag, mehr als 3 Prüfungen in einer Woche, Verhinderung aus wichtigen Gründen), muss ein Rücktritt beantragt werden. Ein Formular hierfür wird derzeit nicht angeboten. Die Antragsstellung muss daher in Briefform (=formloser Antrag; s.o.) erfolgen. 

    Auch hier gilt: Es muss lt. PO unverzüglich und eindeutig erklärt werden, dass von der Prüfung zurückgetreten wird. Das heißt:

    • Der Antrag muss schnellstmöglich - das heißt, bei Eintritt des Rücktrittsgrundes (i.d.R. innerhalb von maximal 3 Tagen), im Studien- und Prüfungsamt der Fakultät eingereicht werden.
    • Es müssen Nachweise beigefügt werden, die geeignet sind, den triftigen Grund hinreichend nachzuweisen.
    • Parallel kann eine mündliche oder elektronische Information an den/die verantwortliche/n Prüfende/n erfolgen.

    Wird der vorgetragene Grund anerkannt, gilt der betreffende Prüfungstermin als entschuldigt und es erfolgt eine Wiederanmeldung zum nächsten möglichen Prüfungstermin. Beachten Sie bitte, dass Urlaubsreisen nicht als triftige Gründe anerkannt werden können.

    Kann ich ein verbindlich zur Prüfung angemeldetes (Wahlpflicht-)Modul fallen lassen (=annullieren)?

    Nein. Es gibt Prüfungsordnungen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, die eine Annullierung (bzw. den Ersatz eines nicht bestandenen Wahlpflichtmoduls) erlauben. Die Prüfungsordnungen der Fakultät für Biowissenschaften schließen diese Möglichkeit zugunsten des generellen 3. Prüfungsversuches aus. Sollten Sie ein Modul beginnen, mit dem Sie sich nicht wohl fühlen, gilt daher:

    Achten Sie darauf, dass Sie sich:

    1. rechtzeitg, d.h. vor dem erstmaligen Ablauf der 10-Wochen-Frist
    2. vollständig, d.h. von sämtlichen Teilprüfungen eines Moduls
    3. elektronisch abmelden (prüfen Sie, dass Sie die elektronische Abmeldebestätigung erhalten!). Für die Abmeldung von besonderen Modulen ggf. das Studien- und Prüfungsamt kontaktieren.

    Ist die Anmeldefrist erstmals abgelaufen, muss das betreffende Modul vollständig belegt werden.

  • Krankheit / Krankmeldung

    Ich bin akut erkrankt und kann an einer Prüfung, einem Seminar oder einem Praktikum nicht teilnehmen, was ist zu tun?

    Es muss lt. PO unverzüglich und eindeutig erklärt werden, dass von der Prüfung zurückgetreten wird. Das heißt:

    • Bei Erkankung ist der Arzt spätestens am Tag der Prüfung aufzusuchen. Nachweise, die rückwirkend ausgestellt werden, werden in der Regel nicht anerkannt.
    • Der Nachweis muss schnellstmöglich nach Ausstellung, i.d.R. innerhalb von maximal 3 Tagen, im Studien- und Prüfungsamt der Fakultät eingereicht werden.
    • Der Nachweis muss im Original oder als gut erkennbarer Scan von der universitären E-Mail-Adresse aus vorgelegt werden.
    • Parallel kann eine mündliche oder elektronische Information an den/die verantwortliche/n Prüfende/n erfolgen.
    • Im Falle von verpassten Praktikums- oder Seminarterminen ist eine Kopie des Nachweises bei den Lehrverantwortlichen einzureichen.
    • Siehe auch "Abmeldung von Prüfungen und Rücktritt" --> "Prüfungsrücktritt aus akuten gesundheitlichen Gründen".

    Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Wie kann ich meine Erkrankung nachweises?

    Bislang wurden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU-B), in der Regel i. V. m. der ärztlichen Bestätigung / Attestierung des behandelnden Arztes über das Vorliegen einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit als Nachweis gemäß den Regularien der Prüfungsordnung anerkannt.

    Im Zusammenhang mit der im Arbeitsleben bereits eingeführten elektronischen AU-B entfällt ab 01.01.2023 die Papierform dieses Attests (Vorlage für den Arbeitgeber). Arbeitgeber müssen ab Januar 2023 die AU-Daten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Die Universität erfüllt Ihren Studierenden gegenüber nicht die Funktion des Arbeitgebers, so dass eine elektronische Abrufung dieser Daten nicht möglich ist.

    Eine Vorlage der AU-B als Nachweis krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit kann sodann nicht mehr erfolgen.  

    Vor diesem Hintergrund wurde ein Formular zum Nachweis der „krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit“ und Feststellung der Prüfungsunfähigkeit (s. www.bio.uni-jena.de/spa-info) erstellt.

    Diese oder ein ähnlicher ärztlicher Nachweis mit ausreichenden Angaben zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit durch das Prüfungsamt ist fristgerecht gemäß den Vorgaben der Prüfungsordnung im zuständigen Prüfungsamt einzureichen.

    Die im Formular abgefragten Angaben können per ärztlichem Attest auch formfrei bestätigt werden.

    Werden Online-Atteste akzeptiert?

    Bitte beachten Sie, dass Online-Atteste bzw. AU-Bescheinigungen, die durch ein Telemedizin-Unternehmen (Anbieter, die ausschließlich Online-Atteste ausstellen) ausgegeben wurden, nicht akzeptiert werden.

    Wie reiche ich das Formular richtig ein? Was ist zu beachten?

    • Notwendige Angaben: Der Nachweis muss ausreichende Angaben zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit enthalten sowie eindeutig mit Matrikelnummer, Studiengang, Prüfungsnummer, Prüfungsbezeichnung und Prüfungsdatum beschrift werden.
    • Abgabe: Die Nachweise können im Original in den weißen Briefkasten auf dem Flur des Studien- und Prüfungsamtes eingeworfen bzw. per Post oder als gut erkennbarer Scan von der universitären E-Mail-Adresse aus zugesendet werden.
      Bei Einwurf in den Briefkasten im Flur des Studien- und Prüfungsamtes bitten von einer persönlichen Abgabe abzusehen - vielen Dank!

    Ich habe eine Erkrankung, die meine Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt. Wie kann dies in meinem Studium berücksichtigt werden?

    Bitte stellen Sie zeitnah zu Studien- bzw. Semesterbeginn einen Antrag auf Nachteilsausgleich. Sie können dafür das bei unseren Antragsformularen hinterlegte Dokument verwenden (www.bio.uni-jena.de/spa-info). 

    Grundsätzlich muss ein Antrag auf Nachteilsausgleich folgende Angaben zwingend umfassen: 

    • Erläutern Sie, wie genau sich die Symptome Ihrer Erkrankung konkret auf das Studium und/oder die notwendigen Prüfungsleistungen (oder -formate) auswirken.
    • Fügen Sie ein ausführliches Facharztattest bei, das
      • die von Ihnen geschilderten Symptome bestätigt,
      • den Umfang der Auswirkungen auf das Studium deutlich macht sowie
      • eine ärztliche Empfehlung für geeignete Ausgleichsmaßnahmen gibt.
    • Legen Sie ggf. weitere Nachweise bei (z.B. Unterlagen einer Fachgesellschaft für empfohlene Ausgleichsmaßnahmen; Bewilligungsbescheide früherer Nachteilsausgleiche anderer Schulen oder Hochschulen)
    • Benennen Sie konkret die Ausgleichsmaßnahmen, die Ihnen aufgrund des bestehenden Nachteils gewährt werden sollen.
  • Wiederholung von Prüfungen

    Wie oft darf ich eine nicht bestandene Prüfung wiederholen?

    Eine Modulprüfung, die nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, kann zweimal wiederholt werden. Es gelten also 3 reguläre Prüfungsversuche: 1. Versuch, 1. Wiederholung, 2. Wiederholung). Eine Ausnahme bildet nur die Abschlussarbeit; diese darf entsprechend der Regelungen (i.d.R. §13 PO) nur einmal wiederholt werden (2 reguläre Prüfungsversuche). 

    Diese Regeln gelten für alle Studiengänge im Zuständigkeitsbereich des Studien- und Prüfungsamtes der Fakultät für Biowissenschaften (vgl. Menüpunkt: Zuständigkeiten).

    Muss ich einen Antrag stellen, damit ich den Drittversuch antreten darf?

    Nein. Die Wiederholungsregeln für alle Studiengänge der Fakultät für Biowissenschaften erlauben regulär drei Prüfungsversuche für normale Prüfungen (gilt ausschließlich für B.Sc., M.Sc. und für Prüfungen im Fach Biologie Lehramt (alle Abschlüsse)).

    Ergänzender Hinweis: Studierende in den Studiengängen B.A. und Lehramt achten bitte darauf, dass für das Ergänzungs- und das Kernfach im B.A.-Studium sowie im Zweitfach und den Erziehungswissenschaften im Lehramt abweichende Wiederholungs- und Drittversuchsregelungen gelten. Bitte informieren Sie sich in Ihrer Prüfungsordnung und/oder im zuständigen Prüfungsamt.

    Wie melde ich mich zu einer Wiederholungsprüfung an?

    Für Wiederholungsprüfungen werden Studierende der Fakultät für Biowissenschaften in der Regel automatisch angemeldet. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung jeweils zum nächstmöglichen Termin abgelegt werden muss.

    Ich bin für einen Drittversuch (2. Wiederholungsprüfung) angemeldet. Was muss ich beachten?

    Der Drittversuch soll nicht im gleichen Semester wie die beiden ersten Prüfungsversuche stattfinden. Bevor ein Drittversuch absolviert wird sollte die Lehrveranstaltung mindestens einmal wiederholt worden sein, damit die Chance, die Prüfung zu bestehen, steigt.

    Sollten Sie mehrere Prüfungen wiederholen müssen, sollten Sie sich gut überlegen, wie viele Prüfungen Sie parallel absolvieren. Ein Schlüsselzeitpunkt ist hier das 3. Fachsemester: Es wird immer wieder der Fehler gemacht, neben den Wiederholungsprüfungen alle Prüfungen des neuen Fachsemesters zur Prüfung anzumelden. Sollten Sie in einen größeren Leistungsrückstand geraten sein, nehmen Sie bitte die Möglichkeit in Anspruch, den weiteren Studienverlauf genauer mit dem Studien- und Prüfungsamt abzustimmen.

    Kann ich eine Wiederholungsprüfung vorziehen?

    Eine vorzeitige Wiederholungsprüfung kann in begründeten Ausnahmefällen mit der Zustimmung der verantwortlichen Prüfenden (Unterschrift) unter Angabe des Angabe des Prüfungstermins beim Studien- und Prüfungsamt beantragt werden. Handelt es sich um den Drittversuch (2. Wiederholungsprüfung), nachdem die Lehrveranstaltung nur einmal belegt worden ist, muss eine Verzichtserklärung auf Wiederholung der Lehrveranstaltung im Antrag enthalten sein.

    Muss für die Wiederholungsprüfung ein Härtefallantrag gestellt werden?

    Nein. Weder für den 2. noch den 3. Prüfungsversuch ist ein Härtefallantrag einzureichen, da die Prüfungsordnungen der Studiengänge der Fakultät für Biowissenschaften von vorn herein drei reguläre Prüfungsversuche vorsehen. Siehe auch Menüpunkt "Prüfungen".

  • Freiversuch

    Habe ich die Möglichkeit eines Freiversuches zur Notenverbesserung?

    • In den Bachelorstudiengängen Biochemie/Molekularbiologie (alle PO-Versionen), Biologie (alle PO-Versionen) und Ernährungswissenschaften (nur PO-Version 2019) können bis zu zwei Modulprüfungen oder Modulteilprüfungen, die bereits bestanden wurden, zur Verbesserung der Note wiederholt werden; dies ist auch möglich für eine erstmals nicht bestandene Prüfung, wenn diese zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgelegt worden ist; die jeweils bessere Note zählt.

    Wann kann ich einen Antrag auf Freiversuch stellen?

    • Voraussetzung: der erste Prüfungsversuch wurde zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Studienverlauf angetreten
    • Antrag muss innerhalb einer Woche (7 Tage) nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses im Studien- und Prüfungsamt abgegeben werden (Formulare können auf dieser Seite heruntergeladen werden).
    • Gilt nicht für Praktika und Bachelorarbeit sowie Wiederholungsprüfungen.

    Wann findet der Freiversuch statt?

    • Zum nächsten regulären Prüfungstermin.
  • Notenverbesserung

    Habe ich die Möglichkeit zur Notenverbesserung?

    • In den Masterstudiengängen Biochemistry und Microbiology kann eine bestandene Modulprüfung zum Zweck der Notenverbesserung wiederholt werden, wenn dies nicht zu einer Verlängerung der Studienzeit über die Regelstudienzeit hinaus führt; die jeweils bessere Note zählt.
    • In den Bachelorstudiengängen Biochemie/Molekularbiologie (alle PO-Versionen), Biologie (alle PO-Versionen) und Ernährungswissenschaften (nur PO-Version 2019) ist eine Notenverbesserung durch Inanspruchnahme eines Freiversuches möglich (siehe "Freiversuch").

    Wann kann ich einen Antrag auf Notenverbesserung stellen?

    • Voraussetzung: der erste Prüfungsversuch wurde zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Studienverlauf angetreten.
    • Antrag muss innerhalb einer Woche (7 Tage) nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses im Studien- und Prüfungsamt abgegeben werden (Formulare können auf dieser Seite heruntergeladen werden).
    • Gilt nicht für Praktika, Vertiefungsmodul, Projektmodul und Masterarbeit sowie Wiederholungsprüfungen.

    Wann findet der Prüfungsversuch zur Notenverbesserung statt?

    • Zum nächsten regulären Prüfungstermin.
  • Prüfungsanspruch / Endgültig nicht bestanden

    Ich habe eine Prüfung endgültig nicht bestanden. Was geschieht nun?

    Wenn eine Prüfung endgültig nicht bestanden wurde, wird das Prüfungsprotokoll der betreffenden Prüfung an das Studien- und Prüfungsamt gesendet. Durch eine Überprüfung des Studienkontos sowie der Prüfungsakte wird überprüft, ob der Prüfungsanspruchsverlust gültig ist. Wenn dies festgestellt wird, wird ein Bescheid über den Prüfungsanspruchsverlust erstellt und versendet. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist gilt der Prüfungsanspruchsverlust als rechtskräftig; die Exmatrikulation von Amts wegen wird initiiert.

    Kann bzw. muss ich bei Prüfungsanspruchsverlust noch Prüfungen anderer Module ablegen?

    • Bis zur Exmatrikulation können bereits angemeldete Prüfungen noch abgelegt werden.
    • Ab dem Tag der Exmatrikulation erlischt automatisch der Prüfungsanspruch.
    • Angemeldete Prüfungen, die der Studierende nicht mehr absolvieren möchte, müssen schriftlich im Studien- und Prüfungsamt abgemeldet werden.

    Wann erfolgt die Exmatrikulation?

    siehe "Exmatrikulation". 

  • Exmatrikulation

    Wann erfolgt die Exmatrikulation?

    Eine Exmatrikulation erfolgt grundsätzlich nicht automatisch, sondern immer nur auf begründeten Anlass. Diese sind:

    • Antrag der/des Studierenden (Formular und Ansprechpartner: Studierenden-Service-Zentrum)
    • von Amts wegen, wenn die/der Studierende keine Rückmeldung vorgenommen hat
    • von Amts wegen, wenn das Studium lt. Friedolin erfolgreich abgeschlossen wurde. Diese Informationen werden in regelmäßigen Abständen vom Studien- und Prüfungsamt an das Studierenden-Service-Zentrum übermittelt.
    • von Amts wegen, sobald ein Prüfungsanspruchsverlust rechtskräftig ist. Diese Informationen werden in regelmäßigen Abständen vom Studien- und Prüfungsamt an das Studierenden-Service-Zentrum übermittelt.

    Eine von Amts wegen durchgeführte Exmatrikulation erfolgt grundsätzlich zum Ende desjenigen Semesters, in dem die Exmatrikulation durchgeführt wird (d.h. immer zum 30.09. im Sommersemester, immer zum 31.03. im Wintersemester).

    Kann ich mich exmatrikulieren, wenn ich nach Semesterende noch eine Wiederholungsklausur habe?

    Wiederholungsklausuren dürfen nur so lange absolviert werden, wie ein Immatrikulationsstatus besteht. Am Tag nach der Exmatrikulation besteht keine Verpflichtung mehr zur Teilnahme an der Prüfung.

    Sofern es sich um einen Wiederholungstermin handelt, der spätestens bis zur zweiten Woche nach Vorlesungsbeginn des neuen Semesters stattfindet, kann bei Bedarf formlos-schriftlich ein Antrag auf Teilnahme an der Wiederholungsprüfung trotz Exmatrikulation gestellt werden.

    Kann ich mich exmatrikulieren, wenn ich noch an meiner Abschlussarbeit schreibe?

    Eine Exmatrikulation vor Abgabe der Abschlussarbeit ist nur möglich, wenn die Arbeit beantragt und genehmigt wurde sowie schriftlich versichert wird, dass der experimentelle Teil der Arbeit abgeschlossen ist. Die "Bestätigung über den Abschluss experimenteller Arbeiten" kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.

    Wir weisen darauf hin, dass nach der Exmatrikulation ein Versicherungsschutz seitens der Universität nicht mehr besteht.

    Kann ich mich exmatrikulieren, wenn ich meine Abschlussarbeit abgegeben habe, aber noch keine Gutachten vorliegen?

    Ja, eine Exmatrikulation kann erfolgen, sobald alle Leistungen von Seiten des Studierenden abgeschlossen sind.

    Wo kann ich mich exmatrikulieren?

    Das Formular zur Exmatrikulation erhalten Sie im Studierenden-Service-Zentrum (SSZ). Auf dem Formular wird neben der Abmeldung bei der ThULB auch eine Abmeldung beim Studien- und Prüfungsamt benötigt. Die Abmeldung beim Studien- und Prüfungsamt kann persönlich, per elektronischer oder postalischer Zusendung des vorausgefüllten Formulars erfolgen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständige Mitarbeiterin (www.bio.uni-jena.de/spa)

  • Zeugnis / Leistungsübersicht

    Von wem erhalte ich meine Zeugnisunterlagen?

    Für B.Sc.-, M.Sc.- und Diplomstudiengänge werden die Zeugnisunterlagen vom Studien- und Prüfungsamt der Fakultät für Biowissenschaften ausgestellt.

    Für Staatsexamensstudiengänge werden die Zeugnisunterlagen vom zuständigen Landesprüfungsamt ausgestellt. 

    Wann und wie findet die Übergabe der Zeugnisunterlagen statt?

    Bitte reichen Sie zusammen mit Ihrer Abschlussarbeit das hier verlinkte Datenkontrollblattpdf, 1 mb ein. Sobald Ihre Unterlagen abhol- oder versandbereit sind, kontaktieren wir Sie mit der Bitte um eine Terminvereinbarung (bei persönlicher Abholung) oder der Bestätigung der im Datenkontrollblatt angegebenen Versandadresse (bei postalischer Zusendung).

    Beachten Sie bitte, dass zwischen der Abgabe Ihrer Arbeit im Studien- und Prüfungsamt und der Übergabe der Zeugnisdokumente in der Regel 3-4 Monate Zeit vergehen: Neben der Zeit, die die Gutachterinnen und Gutachter für die Bewertung der Arbeit benötigen, müssen mehrere Postwege, Zeit für die Erstellung und Kontrolle der Unterlagen, die Einholung der erforderlichen Original-Unterschriften, die Sicherung der finalen Dokumente sowie ggf. Zeit für die Klärung noch offener Fragen eingeplant werden (vgl. auch FAQ: Abschlussarbeit im Abschnitt "Bewertung"). 

    Kann ich eine Leistungsübersicht bzw. ein vorläufiges Zeugnis bekommen?

    Eine Leistungsübersicht kann vor der Exmatrikulation selbstständig in Friedolin heruntergeladen werden. Sprechen Sie uns bei Schwierigkeiten gern an.

    Ein vorläufiges Zeugnis kann auf Anfrage durch die zuständige Mitarbeiterin erstellt werden, sobald sämtliche Modul-Teilnoten sowie beide Gutachten für die Abschlussarbeit im Studien- und Prüfungsamt vorliegen.

    Ich benötige eine englische Leistungsübersicht. Wie kann ich diese erhalten?

    Englische Leistungsübersichten gehören bisher nicht zum Umfang der systemseitig hinterlegten Dokumente und können daher nicht ausgegeben werden. Die Ausstellung eines englischen Transcripts of Records (ToR) ist jedoch für alle Studiengänge möglich.

    Der Unterschied besteht darin, dass das ToR die Titel aller bestandenen Module enthält, während die detailliertere Leistungsübersicht sämtliche angefangenen (auch bisher nicht bestandenen) Module mit den Ergebnissen aller Einzelprüfungsleistungen umfasst.

    Bitte sprechen Sie uns bei Bedarf direkt an.

    Ich benötige ein englisches Zeugnis. Wie kann ich dieses erhalten?

    • In Bachelor- und Diplomstudiengängen können englische Zeugnisdokumente auf Anfrage erstellt werden. Bitte sprechen Sie direkt die zuständige Mitarbeiterin an (vgl. www.bio.uni-jena.de/spa)Externer Link
    • In Masterstudiengängen werden englische Zeugnisdokumente regulär mit ausgegeben.
  • Zuständigkeit Prüfungsämter

    Welches Prüfungsamt ist für mich zuständig?

    Die Friedrich-Schiller-Universität ist eine große Universität mit mehreren eigenständig arbeitenden Prüfungsämtern. Das kann gerade für Studierende in Mehr-Fach-Studiengängen verwirrend sein. In Ein-Fach-Studiengängen (z.B. B.Sc., 180LP) ist nur ein Prüfungsamt für Sie zuständig, in Mehr-Fach-Studiengängen (z.B. Lehramt) können bis zu drei Prüfungsämter für Sie verantwortlich sein. Bitte orientieren Sie sich für unsere Studiengänge gern an der folgenden Übersicht:

    Studien- und Prüfungsamt der Fakultät für Biowissenschaften

    • B.Sc. Biochemie/Molekularbiologie
    • B.Sc. Biologie
    • B.Sc. Ernährungswissenschaften
    • Staatsexamen Lehramt Biologie (nur Fach Biologie)
    • M.Sc. Biochemistry
    • M.Sc. Ernährungswissenschaften
    • M.Sc. Evolution, Ecology and Systematics
    • M.Sc. Geschichte der Naturwissenschaften
    • M.Sc. Microbiology
    • M.Sc. Molecular Life Science
    • Diplom Pharmazie (Weiterbildungsstudiengang)
    • Diplom Biochemie (auslaufend)
    • Diplom Biologie (auslaufend)
    • Diplom Ernährungswissenschaften (auslaufend)

    Akademisches Studien- und Prüfungsamt (ASPA)

    • B.A. Biowissenschaften (EF)
    • B.A. Geschichte der Naturwissenschaften (EF)

    Institut für Pharmazie, Semmelweißstr. 10

    • Staatsexamen Pharmazie

    Studien- und Prüfungsamt der Chemisch-Geowissenschaftlichen Fakultät

    • B.Sc. Biogeowissenschaften

    Studien- und Prüfungsamt der Fakultät für Mathematik und Informatik

    • B.Sc. Bioinformatik

    Kann ich mich mit meinen Anliegen trotzdem an das Akademische Studien- und Prüfungsamt (ASPA) wenden?

    Nein. Das ASPA ist ausschließlich für Bachelor of Arts- sowie Master of Arts-Studiengänge der v.a. geisteswissenschaftlichen Fakultäten zuständig. Anfragen von Studierenden, für die andere Prüfungsämter zuständig sind, kann das ASPA nicht beantworten, da aus Datenschutzgründen kein Zugriff auf die jeweiligen Studienkonten oder Prüfungsakten besteht. Unterlagen, Anträge und Abschlussarbeiten, die im ASPA eingehen, müssen daher von dort an das jeweils zuständige Prüfungsamt weitergeleitet werden. Das kann dazu führen, dass Ihre Unterlagen ggf. nicht rechtzeitig im jeweiligen Studien- und Prüfungsamt eingehen, wodurch weitere Schwierigkeiten entstehen können. Achten Sie daher bitte darauf, dass Sie sich mit Ihren Anliegen jeweils direkt an das für Sie zuständige Prüfungsamt wenden.

    Kann ich für meine Anträge auch die Antragsformulare des ASPA verwenden?

    Nein. Die Antragsformulare und Unterlagen, die das ASPA zur Verfügung stellt, sind auf die Studiengänge, die internen Arbeitsprozesse, die zum Teil abweichenden Prüfungsordnungen sowie die Entscheidungen der jeweils zuständigen Prüfungsausschüsse abgestimmt. Dasselbe trifft auf die Antragsformulare und Unterlagen zu, die wir Ihnen zur Verfügung stellen. Da das ASPA und die dezentralen Prüfungsämter verschiedene, voneinander unabhängig arbeitende Einrichtungen darstellen, wird entsprechend auch mit verschiedenen Antragsformularen gearbeitet.

FAQ: Friedolin

  • Bescheinigungen

    folgt

  • Lehrveranstaltungsan- und -abmeldung

    Anmeldung zur Lehrveranstaltungen: Allgemeine Hinweise

    Ca. 2 Monate vor Beginn der neuen Vorlesungszeit erfolgt der Semesterwechsel. In Friedolin wird Ihnen dann das kommende Semester angezeigt; Sie können Ihre Lehrveranstaltungen ab diesem Zeitpunkt belegen. 

    Beachten Sie bitte:

    1. Die LV-Anmeldung ist in der Regel fakultativ.
    2. Die LV-Anmeldung soll vor Vorlesungsbeginn erfolgen, kann aber später nachgeholt werden.
    3. Die Belegung (=Ammeldung) erfolgt nach Login in Friedolin entweder über "Belegwunsch Module" oder direkt über die Veranstaltung im Vorlesungsverzeichnis.
    4. Es erfolgt   k e i n e  automatische Bestätigung über die LV-Anmeldung.
    5. Die Überprüfung der LV-Anmeldung erfolgt über den Menüpunkt: "Meine Veranstaltungen".
    6. Die Anmeldung berechtigt bei Zulassung nur zur Teilnahme an der Lehrveranstaltung; niemals zur Teilnahme an der Prüfung. 
    7. An- und Abmeldung können grundsätzlich nur selbstständig vorgenommen werden.

    (Zusammenfassung aus dem FAQ: Prüfungen und Prüfungsorganisation im Abschnitt "Anmeldung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen")

    Fristen für An- und Abmeldung zu Lehrveranstaltungen

    An jeder Lehrveranstaltung finden Sie direkt in den Grunddaten der Veranstaltung Informationen zur den Abmeldefristen - Diese sind wie folgt bezeichnet mit: 

    • A1 - Anmeldephase vor Semesterbeginn (ohne Abmeldemöglichkeit). Lehrveranstaltungen können eingesehen und belegt werden; eine Abmeldung ist nicht möglich (bitte warten Sie ggf. bis zum Beginn von Phase A2, und melden Sie sich dann ab). Diese Phase beginnt etwa 2 Monate vor Vorlesungsbeginn, und geht etwa 1 Woche vor Vorlesungsbeginn in Phase A2 über.
    • A2 - Anmeldephase, in der Abmeldungen möglich sind. Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen können weiterhin vorgenommen werden. Abmeldungen können ausschließlich in dieser Phase vorgenommen werden. Beachten Sie, dass die Abmeldung über denselben Weg durchgeführt werden muss, auf dem Sie auch die Anmeldung vorgenommen haben (entweder über Belegwunsch Module, oder direkt über die Lehrveranstaltung; s.u.). Diese Phase ist die kürzeste Anmeldephase und endet i.d.R. zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn. 
    • A3 - Nachmeldephase nach Semesterbeginn (ohne Abmeldemöglichkeit). Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen können weiterhin vorgenommen werden. Abmeldungen sind nicht mehr möglich. Alternativ können Sie an der Lehrveranstaltung eingetragene Lehrende darum bitten, manuell eine Stornierung Ihrer Anmeldung vorzunehmen. Beachten Sie bitte, dass Lehrveranstaltungsbelegungen keine Verpflichtungen nach sich ziehen. Sie erhalten zwar ggf. Mitteilungen, die Lehrende über die Teilnehmerliste der Lehrveranstaltung versenden. Diese können Sie ignorieren, wenn Sie sich gegen den Besuch der Lehrveranstaltung entschieden haben und keine Pflichtanmeldung zur zugehörigen Prüfung besteht. Diese Phase endet am Ende des laufenden Semesters (etwa zwei Wochen nach dem Ende der Vorlesungszeit). Danach ist eine Anmeldung für Veranstaltungen dieses Semesters nicht mehr möglich.

    Belegwunsch Module: Was muss ich beachten?

    • Ist nur für belegpflichtige Module möglich, die Teil des aktuell gültigen Modulkataloges Ihres Studienganges in Ihrer Prüfungsordnungsversion sind. 
    • Ist nur für belegpflichtige Module möglich, für die im laufenden Semester Lehrveranstaltungen stattfinden.
    • Ist der Weg, über den Studierende nach Möglichkeit Lehrveranstaltungen belegen sollten: Gerade bei Veranstaltungen, in denen eine automatische Platzvergabe stattfindet, werden Studierende bevorzugt zugelassen, die die Lehrveranstaltung über Belegwunsch Module durchgeführt haben. 

    Mir wird bei der Belegung dieselbe Lehrveranstaltung mehrmals zur Auswahl angezeigt. Wie gehe ich richtig vor?

    In manchen Fällen wird Ihnen dieselbe Lehrveranstaltung mehrmals zur Anmeldung angezeigt (i.d.R. ist das an verschiedenen Prüfungen desselben Moduls der Fall). Das ist eine Schwäche des bestehenden Systems, für die es derzeit keine alternative Darstellungsmöglichkeit gibt. Wo immer möglich, versuchen wir diesen Anzeigefehler zu umgehen. Das ist leider nur mit Einschränkungen möglich. 

    Es ist absolut ausreichend, jede Lehrveranstaltung nur einmal zu belegen, auch wenn Ihnen die Lehrveranstaltung wiederholt angezeigt wird. Überprüfen Sie, ob Sie dieselbe Lehrveranstaltung schon einmal belegt haben: Falls ja, können Sie auf die erneute Anmeldung verzichten. Falls nicht, führen Sie die Anmeldung bitte noch durch. 

    Ich finde meine Lehrveranstatung über Belegwunsch Module nicht. Wie kann ich mich für die Lehrveranstaltung eintragen?

    Wenn Sie Lehrveranstaltungen besuchen möchten, die: 

    • Zum Modulkatalog einer anderen PO-Version Ihres Studienganges gehören
    • Zum Modulkatalog eines anderen Studienganges gehören
    • (noch) Nicht Teil eines Modulkataloges sind (z.B. Sprachkurse, einmalig stattfindende Veranstaltungen, Informationsveranstaltungen)

    ist eine Belegung über nur direkt über die Lehrveranstaltung möglich. Suchen Sie sich die Lehrveranstaltung aus dem Vorlesungsverzeichnis heraus (s.u.), und wählen Sie "belegen/abmelden" direkt an der betreffenden Lehrveranstaltung aus.

    Belegweg über die Lehrveranstaltung: Was muss ich beachten?

    • Ist für jede Person möglich, die einen Friedolin-Zugang besitzt (unabhängig von Studiengang oder Status)
    • Ist für jede belegpflichtige Lehrveranstaltung im Vorlesungsverzeichnis möglich
    • Belegungen werden bei der automatischen Platzvergabe erst nachrangig nach Belegungen über Belegwunsch Module berücksichtigt 

    Wie kann ich Lehrveranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis finden?

    • Ordnerstruktur im Vorlesungsverzeichnis: Jede Einrichtung der Universität, die Lehrveranstaltungen anbietet, hat einen eigenen "Ordner", der jeweils von den Fachbereichsadministratoren der zugehörigen Einrichtung gestaltet wird. Die Ordnerstruktur der Einrichtung "Fakultät für Biowissenschaften" bietet im Wesentlichen zwei Einteilungen: Ordner für jeden Abschluss/Studiengang, und parallel Ordner für jede Einrichtung der Fakulät, die Lehrveranstaltungen anbietet (Institute/Professuren). Das bietet Ihnen die Möglichkeit, gezielt nach den Angeboten des jeweiligen Bereichs im laufenden Semester zu suchen.  
    • Suchfunktion im Vorlesungsverzeichnis: Wenn Sie "Vorlesungsverzeichnis" auswählen, wird Ihnen über der angezeigten Ordnerstruktur "Suche nach Veranstaltungen" angezeigt. Der hinter diesem Link hinterlegte Dialog ermöglicht es, gezielt nach Veranstaltungen zu suchen. 
    • Online-Modulkatalog in Friedolin: Eine weitere Möglichkeit ist, im laufenden Semester stattfindende Lehrveranstaltungen direkt über den Online-Modulkatalog in Friedolin zu finden. Klicken Sie sich hierfür direkt durch die Ordnerstruktur im Modulkatalog: Wählen Sie nacheinander: Abschluss des Studienganges, Studiengang, PO-Version, Modulname, Prüfungsnummer: Wenn mit einer der zum Modul gehörenden Prüfungsnummern Lehrveranstaltungen verknüpft sind, werden Ihnen an dieser Stelle Links zu den entsprechenden Veranstaltungen zum Auswählen angezeigt. 

    Automatische Platzvergabe vs. manuelle Platzvergabe: Worin liegt der Unterschied? Was ist für mich wichtig?

    Friedolin bietet Lehrenden zwei Möglichkeiten der Zulassung von Teilnehmenden für Lehrveranstaltungen an: 

    • Die automatische Platzvergabe: Das System überprüft zu zwei festgelegten Zeitpunkten vor Vorlesungsbeginn alle Anmeldungen und führt die Zulassungen automatisiert durch. Dabei wird die eingestellte maximale Teilnemerzahl berücksichtigt: Zuerst werden - sofern vorhanden - Belegungen über "Belegwunsch Module" in den Status "zugelassen" überführt, anschließend Belegungen über die Lehrveranstaltung. An den Lehrverastaltungen der Fakultät für Biowissenschaften ist für Pflichtmodule immer eine automatische Platzvergabe eingestellt. 
    • Die manuelle Platzvergabe: Die Zulassung zur Lehrveranstaltung muss manuell von einer der an der Veranstaltung eingetragenen Lehrenden vorgenommen werden. Die manuelle Zulassung kann jederzeit vorgenommen werden (vor, aber auch noch weit nach Vorlesungsbeginn). An den Lehrveranstaltungen der Fakultät für Biowissenschaften ist für Wahlpflichtmodule in der Regel eine manuelle Zulassung eingestellt, da die Teilnahme an Wahlpflichtmodulen i.d.R. über einen zuvor stattfindenden Verteilungsprozes gebunden ist. 

    Ich habe die 2. automatische Platzvergabe verpasst. Wie kann ich mich jetzt noch anmelden?

    Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen ist fast das ganze Semester über möglich. Die automatischen Platzvergaben übernehmen v.a. in Pflichtmodulen lediglich den Vorgang der Zulassung für die Lehrenden: Gerade in Veranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmenden ist das für Lehrende von Vorteil. Lehrende können jedoch jederzeit selbst manuell die Zulassungen korrigieren (Anmeldung in Zulassung, Zulassung in Stornierung). Sprechen Sie die Verantwortlichen bei Bedarf direkt an.

    Ich habe eine Zulassung zu einer Veranstaltung erhalten. Heißt das, dass ich die Prüfung auf jeden Fall mitmachen darf? 

    Nein. Jede Person mit einem URZ-Zugang kann Lehrveranstaltungen belegen (auch Mitarbeiter oder Studierende fremder Studiengänge). Eine Berechtigung zur Teilnahme an der Prüfung muss deshalb immer über eine parallel durchzuführende Prüfungsanmeldung erworben werden. Es kann passieren, dass Sie zwar eine Zulassung zu einer Veranstaltung erhalten, aber dann die Prüfung nicht absolvieren dürfen. Sprechen Sie bei Fragen hierzu das für Sie zuständige Prüfungsamt an. 

    Ich habe die Prüfung zur Lehrveranstaltung im letzten Semester nicht bestanden. Muss ich die Lehrveranstaltung erneut belegen? 

    Ja - oder zumindest wird das ganz klar empfohlen. Studierende in laufenden Prüfungsverfahren werden i.d.R. semesterübergreifend zum nächsten möglichen Prüfungstermin pflichtangemeldet. Es besteht keine Möglichkeit für eine Abmeldung. Die Pflichtanmeldung bezieht sich dabei immer nur auf die Prüfung selbst. Die Lehrveranstaltung muss erneut vorgenommen werden, das ist ausschließlich selbstständig möglich: Eine Möglichkeit zur Fremdanmeldung für Lehrveranstaltungen existiert in Friedolin nicht.

    Ich bin zur Lehrveranstaltung angemeldet, habe aber keinen Zugriff auf Moodle oder bin noch nicht zugelassen. Was kann ich tun? 

    Wenn die automatischen Platzvergaben vorüber sind, oder eine manuelle Platzvergabe eingestellt ist, sprechen Sie bitte einen der an der Lehrveranstaltung eingetragenen Lehrenden an: diese müssen eine manuelle Zulassung für Sie vornehmen. Sobald Sie zugelassen sind, erhalten Sie Zugriff auf den zugehörigen Moodle-Kurs. 

  • Prüfungsan- und -abmeldung

    Anmeldung zur Prüfung: Allgemeine Hinweise

    Die Anmeldephase für Prüfungen beginnt zeitversetzt zur Lehrveranstaltungsanmeldung immer direkt am 1. Tag der neuen Vorlesungszeit und endet nach 10 Wochen. Informationen zu Prüfungsanmeldungen werden zu Semesterbeginn und kurz vor Ende der Frist vom Studien- und Prüfungsamt versendet.

    Beachten Sie bitte:

    1. Die Prüfungs-Anmeldung ist zwingend notwendig, wenn Sie eine Prüfung ablegen möchten.
    2. Die Prüfungs-Anmeldephase beginnt in der Regel am 1. Vorlesungstag und endet 10 Wochen nach Beginn der Vorlesungszet. 
    3. Die Prüfungs-Anmeldung erfolgt entweder selbstständig elektronisch nach Login in Friedolin über "An-/Abeldung Prüfungen" oder über ein Antragsformular (z.B. Projekt-/Vertiefungsmodule, Abschlussarbeiten, Zusatzmodule u.a.)
    4. Nach der selbstständigen elektronischen Anmeldung erhalten Sie eine automatische Bestätigung über die Anmeldung.
    5. Die Überprüfung Ihrer Anmeldung erfolgt über den Menüpunkt: "Meine Prüfungen".
    6. Die Anmeldung führt nach Ablauf der Anmeldefrist zu einer Verpflichtung, die Prüfung abzulegen und das Modul zu beenden.
    7. Die Abmeldung muss selbstständig und bis zum Ablauf der Anmeldefrist vorgenommen werden; siehe auch "Abmeldung von Prüfungen und Rücktritt".

    (Zusammenfassung aus dem FAQ: Prüfungen und Prüfungsorganisation im Abschnitt "Anmeldung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen")

    Fristen für An- und Abmeldung zu Prüfungen 

    • Anmelde- und Abmeldefrist sind immer identisch. 
    • Die An- und Abmeldefrist für sämtliche Modulprüfungen endet immer 10 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit. 
    • Abweichende Anmeldefristen sind möglich. Diese gelten z.B. für: 
      • Prüfungen, die vor Ablauf der 10-Wochen-Frist stattfinden
      • Prüfungen, die semesterbegleitend erbracht werden
      • Prüfungen in geblockt stattfindenen Modulen (inkl. Projekt-, Vertiefungsmodule und Abschlussarbeit)
    • Abmeldungen sind nur für erstmals angemeldet Prüfungen möglich. Prüfungen, die im Wiederholungsversuch angemeldet sind, können nicht abgemeldet werden.

    Wie kann ich überprüfen, ob meine Prüfungsanmeldung funktioniert hat?

    Dass die elektronische Prüfungsanmeldung geklappt hat, erkennen Sie an zwei Merkmalen:

    1. Sie haben eine automatische E-Mail mit einer Anmeldebestätigung für jede erfolgreich angemeldete Prüfungsnummer auf ihr FSU-webmail-Konto erhalten. Bitte überprüfen Sie immer sorgfältig, dass Sie diese E-Mail erhalten haben. Fehlt die E-Mail, hat die Anmeldung nicht funktioniert. Heben Sie am besten sämtliche Anmeldebestätigung zu Nachweiszwecken zumindest so lange auf, bis Sie die betreffende Prüfung bestanden haben.

    2. Das gelb-rot Icon "Sollprüfung" an der Prüfungsnummer im Bereich "An-/Abmelden Prüfungen" hat sich verändert. Wenn Sie nach Login in Friedolin den Bereich "An-/Abmelden Prüfungen" öffnen, und sich bis zur Anzeige der Prüfungsnummern durchklicken, erkennen Sie bisher nie zur Prüfung angemeldete Prüfungen an einem gelb-roten "sprechenden" Icon, dass sich direkt vor der Prüfungsnummer befindet. Testen Sie das einfach einmal mit bisher noch nicht von Ihnen belegten Prüfungen. Diese Icons sind variabel und "sprechend" - und verändern sich je nach dem Status Ihrer Prüfung: Während das gelb-rote Medaillen-/Sternchen-Icon für Prüfungen steht, die bisher nie zur Prüfung angemeldet waren (=Sollprüfung), steht zum Beispiel das hellblaue Icon mit Pfeil nach rechts für angemeldete Prüfungen, oder das hellgründe Icon mit Häkchen für bestandene Prüfungen.

    Wie kann ich überprüfen, dass ich alle Prüfungen vollständig angemeldet habe? 

    Erstens: Kontrolle über Modul-/Prüfungsauswahl (dringend empfohlen)

    • Loggen Sie sich in Ihr Friedolin ein. 
    • Wählen Sie "An-/Abmeldung Prüfungen". 
    • Lesen (mindestens einmal ausführlich!) und bestätigen Sie den Hinweistext, wählen Sie "ich akzeptiere" und klicken Sie auf "weiter". 
    • Klicken Sie sich weiter zu den Modulen, die Sie im laufenden Semester besuchen. 
    • Prüfen Sie für jedes Modul: 
      • Wie viele Prüfungen werden unter dem Modultitel angezeigt? 
      • Gibt es hier Prüfungen, für die das gelb-rote Icon "Soll-Prüfung" (=bisher nie angemeldete Prüfung) angezeigt wird? 
      • Können Sie eine Anmeldung an einer Prüfung mit gelb-rotem Icon "Soll-Prüfung" durchführen? 

    Zweitens: Kontrolle über angemeldete Prüfungen (Gegencheck):

    • Loggen Sie sich in Ihr Friedolin ein. 
    • Wählen Sie "Meine Prüfungen". 
    • Kontrollieren Sie alle dort vorhandenen Einträge auf fehlende Verbuchungen und neu bestehende Anmeldungen. 

    Bitte sprechen Sie bei Fragen das Studien- und Prüfungsamt an.

    Ich kann mich über "An-/Abmelden Prüfungen" nicht für meine Prüfung anmelden. Was kann ich tun?

    • Überprüfen Sie, ob diese Prüfung in diesem Semester tatsächlich stattfindet. Ist das der Fall, sprechen Sie bitte das für Sie zuständige Prüfungsamt an. 
    • Überprüfen Sie, ob die zugehörige Leistung eventuell nur als "Studienleistung" in Ihrem Modulkatalog definiert ist: Studienleistungen können beliebig oft wiederholt werden; eine Prüfungsnummer oder Prüfungsanmeldung existiert in diesen Fällen nicht. 
    • Überprüfen Sie, ob die Anmeldung in diesem Fall nur analog möglich ist: Das ist z.B. bei Wildcardmodulen der Fall. 

    Ich kann mich über "An-/Abmelden Prüfungen" nicht von meiner Prüfung abmelden. Was kann ich tun?

    In diesen Fällen kann ist keine Abmeldung erlaubt. Eine Nicht-Teilnahme an dieser Prüfung ist nur im Wege eines Rücktritts möglich (vgl. FAQ: Prüfungen und Prüfungsorganisation). 

    Ich habe Probleme bei der Anmeldung zu einer Prüfung. An wen kann ich mich wenden?

    Bitte wenden Sie sich entweder an die zuständige Sachbearbeiterin im Studien- und Prüfungsamt (Nachname A-K: fbw-studium-ak@uni-jena.de / Nachname L-Z: fbw-studium-lz@uni-jena.de) oder bei technischen Schwierigkeiten an das Friedolin-Team unter https://servicedesk.uni-jena.deExterner Link.

    Mein Prüfungsergebnis fehlt. An wen kann ich mich wenden? 

    Für die Eingabe des Prüfungsergebnisses ist immer die/der jeweils angegebene Prüfende zuständig. Bitte wenden Sie sich für Fragen zu fehlenden Prüfungsergebnissen dort hin. Sollte das nicht helfen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Studien- und Prüfungsamt auf.

FAQ: ​Besondere Module

  • Zusatzmodul

    Was ist ein Zusatzmodul?

    Freiwillig mehr machen: Zusatzmodule werden unabhängig vom eigentlichen Studium absolviert. Entsprechend gilt: Weder die Note, noch die Leistungspunkte sind für den Abschluss Ihres B.Sc., M.Sc., Diplom- oder Staatsexamensstudiums relevant. Zusatzmodule eignen sich für alle, die mehr Kompetenzen erwerben möchten, als für den Abschluss des Studiums notwendig sind.

    Wer kann ein Zusatzmodul belegen?

    Ein Zusatzmodul kann von jedem belegt werden, sofern die Prüfungsordnung des eigenen Studienganges Zusatzmodule vorsieht.

    Welche Regeln gelten für die Wahl eines Zusatzmoduls?

    • Die Prüfungsordnung Ihres Studienganges muss die Wahl von Zusatzmodulen vorsehen.
    • Zusatzmodule können Module des eigenen oder eines fremden Studienganges sein. In beiden Fällen muss bei der Prüfungsanmeldung bekannt gegegeben werden, dass das Modul als Zusatzmodul belegt werden soll. Die Bekanntgabe erfolgt mit dem hierfür vorgesehenen Formular.
    • Die Teilnahmevoraussetzungen des Zusatzmoduls müssen erfüllt sein.
    • Die/Der Modulverantwortliche muss mit Ihrer Teilnahme einverstanden sein; das gilt insbesondere für Module, die begrenzte Teilnehmerkapazitäten besitzen (z.B. Module mit Übungen, Seminaren oder Praktika).
    • Zur Prüfung angemeldete Zusatzmodule müssen abgeschlossen werden. Ein nicht abgeschlossendes oder nicht bestandenes Zusatzmodul hat jedoch keine Auswirkungen auf Ihr Studium oder den Prüfungsanspruch.
    • Zusatzmodule dürfen nur dann belegt werden, wenn zu erwarten ist, dass das eigentliche Studium durch die zusätzlichen Leistungen nicht beeinträchtigt wird. Für die B.Sc.-Studiengänge der Fakultät für Biowissenschaften gilt: Zusatzmodule dürfen nur dann belegt werden, wenn mind. 70% der Studienleistungen nach Regelstudienplan erbracht worden sind. Darüber hinaus bestehen keine Beschränkungen in der Anzahl möglicher Zusatzmodule.
    • Das Zusatzmodul kann auf Antrag im Zeugnis ausgewiesen werden.

    Wie kann ich ein Zusatzmodul belegen?

    • Antragsformulare können auf dieser Seite heruntergeladen werden.

    • Für die Beantragung eines Zusatzmoduls gilt:
      • Der Antrag auf Zusatzmodul gilt als Prüfungsanmeldung. Es gelten die selben Regelungen für An-/Abmeldung und Rücktritt wie für alle Prüfungen/Module. Eine Anmeldung in Friedolin ist nur für die Lehrveranstaltungen erforderlich. Die Belegung der Lehrveranstaltungen erfolgt entweder über Belegwunsch Module (wenn das Zusatzmodul zu den Modulen Ihres eigenen Modulkataloges gehört) oder direkt über das Vorlesungsverzeichnis. Die Prüfungsanmeldung wird elektronisch durchgeführt und vom Studien- und Prüfungsamt übernommen.
      • Die Modulbeschreibung muss aus dem Online-Modulkatalog ausgedruckt und dem Antrag auf Zusatzmodul beigefügt werden. Ohne Modulbeschreibung kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
      • Anmeldefrist: Es gilt die regulär gültige 10-Wochen-An-/Abmeldefrist. Der Antrag muss in dem Semester gestellt werden, in dem die erste zum Modul gehörende Prüfungsleistung abgelegt werden soll. 
  • Besondere Wahlpflichtmodule: Interdisziplinäres Modul

    Was ist ein Interdisziplinäres Modul?

    Die einfache Erweiterung: Das Interdisziplinäre Modul (IDM) bietet Ihnen eine einfache Lösung zur individuellen Erweiterung der durch Ihren Modulktalalog vorgegebenen Wahlpflichtmodule. Das IDM soll Ihnen die Möglichkeit geben, auf bereits existierende Module anderer Studiengänge zuzugreifen und so den interdisziplinären Charakter Ihrer Ausbildung stärken (z.B. durch geisteswissenschaftliche (Ethik), bioinformatische oder (bio-)geowissenschaftliche Module). Für diesen Blick über den Tellerrand bieten sich v.a. Module fachlich-inhaltlich benachbarter Studiengänge an.

    Wer kann ein Interdisziplinäres Modul belegen?

    Ein IDM kann von jedem belegt werden. Voraussetzung ist, dass das IDM geeignet ist, den Wahlpflichtbereich sinnvoll zu ergänzen. Im Zweifelsfall ist die Zustimmung der/des Studiengangverantwortlichen einzuholen.

    Welche Regeln gelten für die Wahl eines Interdisziplinären Moduls?

    • Die Zustimmung der/des jeweils Modulveranwortlichen muss schriftlich eingeholt werden.
    • das IDM muss Ihr Ausbildungsziel sinnvoll ergänzen; ggf. ist zusätzlich die Zustimmung der/des Studiengangverantwortlichen einzuholen.
    • Wichtig ist, dass Sie die Teilnahmevoraussetzungen zur Teilnahme an dem betreffenden Modul erfüllen. Informationen über ggf. vorhandene Teilnahmevoraussetzungen finden Sie in der Modulbeschreibung.
    • Module anderer Fakultäten weichen in der Modulgröße (=Anzahl vergebener LP) meist von den an unserer Fakultät verwendeten Modulgrößen ab. Voraussetzung ist daher, dass das Modul eine ausreichende Größe hat (z.B. 12LP; oder 3LP+7LP).
    • IDMs dürfen in der Regel nur im Umfang von bis zu 10LP belegt werden.

    Wie kann ich ein Interdisziplinäres Modul belegen?

    Antragsformulare können auf dieser Seite heruntergeladen werden. Damit ein Interdisziplinäres Modul (IDM) belegt werden kann, müssen Sie verschiedene Absprachen treffen und Zustimmungen einholen:

    • Modulverantwortliche/r: Bitte prüfen Sie in der betreffenden Modulbeschreibung, wer die/der Modulverantwortliche ist. Diese/r muss den Antrag auf IDM unterschreiben. Hierdurch wird bestätigt, dass ausreichend Platzkapazitäten vorhanden sind und die/der Modulverantwortliche Ihrer Teilnahme zustimmt.
    • Studien- und Prüfungsamt: bei Unsicherheiten oder Fragen halten Sie bitte Rücksprache zum Studien- und Prüfungsamt.

    Für die Beantragung eines IDMs gilt:

    • Der Antrag auf Interdisziplinäres Modul gilt als Prüfungsanmeldung. Es gelten die selben Regelungen für An-/Abmeldung und Rücktritt wie für alle Prüfungen/Module. Eine Anmeldung in Friedolin ist nur für die Lehrveranstaltungen erforderlich. Die Belegung der Lehrveranstaltungen erfolgt in diesen Fällen direkt über das Vorlesungsverzeichnis. Die Prüfungsanmeldung wird elektronisch durchgeführt und vom Studien- und Prüfungsamt übernommen.
    • Die Modulbeschreibung muss aus dem Online-Modulkatalog ausgedruckt und dem Antrag auf IDM beigefügt werden. Ohne Modulbeschreibung kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
    • Anmeldefrist: Es gilt die regulär gültige 10-Wochen-An-/Abmeldefrist. Der Antrag muss in dem Semester gestellt werden, in dem die erste zum Modul gehörende Prüfungsleistung abgelegt werden soll. 
  • Besondere Wahlpflichtmodule: Wildcard-Modul

    Was ist ein Wildcard-Modul?

    Individuelles Moduldesign: Das Wildcard-Modul (WCM) bietet Ihnen eine individuelle Lösung für den Fall, dass weder die im eigenen Studiengang angebotenen Wahlpflichtmodule noch die aus anderen Studiengängen nutzbaren Module (IDMs) so recht zu Ihren Wünschen passen. Ein WCM bietet daher die Möglichkeit, sich ein Wunschmodul aus fachrelevanten Veranstaltungen aus dem Gesamtportfolio der an der FSU angebotenen Lehrveranstaltungen selbst zusammen zu stellen. Das bietet eine große Flexibilität, ist organisatorisch allerdings recht aufwendig umzusetzen (s.u.).

    Wer kann ein Wildcard-Modul belegen?

    Ein Wildcard-Modul kann nur belegt werden, wenn dies durch Ihren Studienplan und/oder den Modulkatalog vorgesehen ist.

    Arten von Wildcard-Modulen: (1) Frei zusammenstellen vs. (2) vorgegebene Module

    Inzwischen haben sich zwei Arten von Wildcard-Modulen etabliert: 

    1. Module, die individuell von Ihnen zusammengestellt werden: Bitte lesen Sie sich die Regelungen im Folgenden genau durch, da der Planungs- und Abspracheaufwand in diesen Fällen sehr hoch ist. 
    2. Module, die fertig zusammengestelt angeboten werden: Das sind thematisch zueinander passende Lehrveranstaltungen, die wir Ihnen im Umfang von in der Regel 5LP anbieten. Dabei handelt es sich entweder um Teile ehemalige Module, die in der bisherigen Form nicht mehr angeboten werden können, oder um Module, die für die Neu-Aufnahme in den Modulkatalog vorbereitet werden. Sie erkennen diese Module an ihrer Bezeichnung im Vorlesungsverzeichnis. Die Beantragung dieser Varante der Wildcard-Moduls läuft starkt vereinfacht über Unterschriftslisten ab, die die/der Modulverantwortliche zu Beginn der Prüfungsanmeldephase für die Prüfungsanmeldung zur Verfügung stellt.

    Art 1)
    Welche Regeln gelten für die individuelle Zusammenstellung eines Wildcard-Moduls?

    dos:

    • folgende Lehrveranstaltungen (LVs) dürfen verwendet werden:
      • bestehende LVs des eigenen Studienganges
      • bestehende LVs eines fremden Studienganges, sofern diese einen begründeten Fachbezug aufweisen
      • neue LVs, die bisher nicht, noch nicht oder ggf. nicht mehr in ein Modul integriert sind
      • fakultative LVs
      • nur vorübergehend angebotene LVs
    • die zusammengestellten Lehrveranstaltungen müssen inhaltlich sinnvoll kombiniert werden; die Zusammenstellung ist von der/dem selbst gewählten Modulverantwortlichen zu genehmigen
    • die zusammengestellten Lehrveranstaltungen sollen in der Regel einen Umfang von 3-4 SWS (=5LP) bzw. 7-8 SWS umfassen (=10LP)
    • Besondere Module dürfen einen Gesamtumfang von 10LP in der Regel nicht überschreiten.

    don'ts:

    • die gewählten Lehrveranstaltungen dürfen nicht bereits im Rahmen eines anderen Moduls belegt worden sein
    • fachfremde Lehrveranstaltungen ohne begründeten Bezug zum Studium sind von der Wahl ausgeschlossen; im Zweifel ist Rücksprache mit der/dem Studiengangverantwortlichen zu halten
    • Sprachkurse können nicht in ein WCM integriert werden

    Art 1)
    Wie kann ich ein individuell zusammengstelltes Wildcard-Modul belegen?

    Antragsformulare können auf dieser Seite heruntergeladen werden. Damit ein individuell zusammengestelltes Wildcard-Modul (WCM) belegt werden kann, müssen folgende Zustimmungen eingeholt werden:

    • Modulverantwortliche/r: Bitte entscheiden Sie sich zunächst für eine/n Modulverantwortliche/n. Das kann eine der Personen sein, deren Lehrveranstaltungen Sie im WCM belegen möchten; idealerweise gehört die/der gewählte Modulverantwortliche zur Fakultät für Biowissenschaften. Möglich wäre aber zum Beispiel auch, das WCM gemeinsam mit der/dem Studiengangverantwortlichen abzustimmen. Die/der von Ihnen festgelegte Modulverantwortliche muss den Antrag auf WCM unterschreiben und diesem hierdurch fachlich zustimmen.
    • Lehrverantwortliche: Egal, welche Lehrveranstaltungen Sie in Ihrem Modul zusammen stellen möchten: Sie benötigen zwingend das Einverständnis aller betreffenden Lehrenden. Das ist v.a. dann wichtig, wenn Ihr WCM kapazitätsbeschränkte Lehrveranstaltungen (wie z.B. Übungen, Seminare oder Praktika) enthalten soll. Die Unterschriften der Lehrverantwortlichen sind einzuholen, damit sichergestellt ist, dass Sie an den betreffenden Lehrveranstaltungen teilnehmen dürfen.
    • Studien- und Prüfungsamt: bei Unsicherheiten zur Zusammenstellung oder Fragen zum Ablauf halten Sie bitte vorab Rücksprache zum Studien- und Prüfungsamt.

    Wenn die erforderlichen Zustimmungen vorliegen, ist bereits ein wichtiger Teil geschafft. Für die Beantragung des individuel zusammengestellten WCMs gilt:

    • Der Titel Ihres WCM ist frei wählbar. Den Titel legen Sie gemeinsam mit Ihrer/m Modulverantwortlichen fest.
    • Die Anzahl, die Art und ggf. die Wertigkeit der Prüfungen sowie die LP Ihres WCM legen Sie ebenfalls gemeinsam mit ihrer/m Modulverantwortlichen fest. Hierfür können ggf. die sowieso im Rahmen der gewählten Lehrveranstaltungen stattfindenden Prüfungen verwendet werden. Die Art und Anzahl der Prüfungen darf davon aber auch abweichen. Achten Sie jedoch in diesem Fall darauf, dass die betreffenden Prüfenden mit einer abweichenden Prüfungsform einverstanden sind. Es muss mindestens eine bewertete Prüfungsleistung festgelegt werden. Es sollten nicht mehr als zwei Prüfungsleistungen festgelegt werden.
    • Modulscheine: Für jede Prüfungsleistung, die im Rahmen Ihres WCM abgelegt werden soll, muss je ein Modulschein zusammen mit dem Antrag auf WCM im Studien- und Prüfungsamt eingereicht werden. Nach der Genehmigung Ihres Antrages auf WCM werden die Modulscheine an die jeweils verantwortlichen Prüfenden versendet. Erst, wenn die betreffende Prüfung bestanden wurde, sendet die/der jeweils verantwortliche Prüfende den Modulschein zurück zum Studien- und Prüfungsamt. Der Abschluss des Moduls kann erst dann bekannt gegeben werden, wenn die Modulscheine für alle vereinbarten Prüfungsleistungen im Studien- und Prüfungsamt vorliegen.
    • Der Antrag auf Wildcard-Modul gilt als Prüfungsanmeldung. Es gelten die selben Regelungen für An-/Abmeldung und Rücktritt wie für alle Prüfungen/Module. Eine Anmeldung in Friedolin ist nur für die Lehrveranstaltungen erforderlich. Die Belegung der Lehrveranstaltungen erfolgt in diesen Fällen in der Regel direkt über das Vorlesungsverzeichnis.
    • Anmeldefrist: Es gilt die regulär gültige 10-Wochen-An-/Abmeldefrist. Der Antrag muss in dem Semester gestellt werden, in dem die erste zum Modul gehörende Prüfungsleistung abgelegt werden soll. 

    Art 2)
    Wie kann ich ein fertig zusammengestelltes Wildcard-Modul belegen?

    Damit ein fertig zusammengestelltes WCM belegt werden kann, müssen folgende Zustimmungen eingeholt werden: 

    • Studiengangverantwortliche/r oder verantwortliche Lehrende: In der Regel findet vor der Belegung von Wahlpflichtmodulen eine Modulwahl bzw. eine Verteilung in diese Module statt. Stehen hierfür zusammengestellte Wahlpflichtmodule zur Verfügung, erfolgt bei der Verteilung die Zuteilung in das Wildcard Modul. Hat in Ihrem Fall keine Modulwahl stattgefunden, nehmen Sie bitte entweder direkt Kontakt mit der/dem Studiengangverantwortlichen, oder mit den verantwortlichen Lehrenden auf, um nähere Informationen zum Modul zu erhalten und holen Sie die Zustimmung für Ihre Teilnahme ein.
    • Studien- und Prüfungsamt: bei Unsicherheiten oder Fragen halten Sie bitte Rücksprache zum Studien- und Prüfungsamt.

    Für die Beantragung des fertig zusammengestellten WCMs gilt:

    • Der Titel, die Anzahl, die Art und ggf. die Wertigkeit der Prüfungen sowie die LP sind bereits festgelegt und für alle Teilnehmenden gleich.
    • Die Prüfungsanmeldung erfolgt analog mittels Unterschriftsliste. Die Unterschriftsliste wird zu Veranstaltungsbeginn von den verantwortlichen Lehrenden bereitgestellt. Ihre Unterschrift gilt dabei als verbindliche Bestätigung der Prüfungsanmeldung zu diesem Modul. Es gelten die selben Regelungen für An-/Abmeldung und Rücktritt wie für alle Prüfungen/Module. Eine Anmeldung in Friedolin ist nur für die Lehrveranstaltungen erforderlich. Die Belegung der Lehrveranstaltungen erfolgt in diesen Fällen in der Regel direkt über das Vorlesungsverzeichnis.
    • Anmeldefrist: Es gilt die regulär gültige 10-Wochen-An-/Abmeldefrist. Die Anmeldung per Unterschrift muss in dem Semester erfolgen, in dem die erste zum Modul gehörende Prüfungsleistung abgelegt werden soll. 

FAQ: Abschlussarbeit (Bachelor / Master / Diplom)

  • Betreuung / Themenvergabe

    Wer vergibt das Thema und welche Gutachter kann ich für die Abschlussarbeit wählen?

    Das Thema wird von einem gemäß § 7 Abs. 1 bestellten Prüfer ausgegeben und betreut.  Für die Gutachterwahl müssen zudem verschiedene Bestimmungen berücksichtigt werden. Es gilt:

    • min. 1 Professor/in oder Habilitierte/r (PD / Dr. habil. / oder gleichwertige Qualifikation)
    • min. 1 Mitglied der Fakultät für Biowissenschaften mit Prüfungsbefugnis in Ihrem Studiengang (z.B. Modulverantwortliche) 
    • der/die geringer qualifizierte Gutacher/in muss mindestes einen Abschluss über dem zu bewertenden Abschluss besitzen (für Bachelorarbeiten: min. Masterabschluss; für Masterarbeiten: min. abgeschlossene Promotion).

    Dabei gilt generell: Abhängigkeitsverhältnisse der beiden Gutachter/innen sind zu vermeiden. Abweichende Regelungen durch PO können ggf. bestehen (z.B. B.Sc. Ernährungswissenschaften). Zudem kann der jeweils zuständige Prüfungsausschuss weitere Vorgaben machen.

    Was ist bei externen Gutachtern zu beachten?

    Externe Gutachter sind i.d.R. solche Gutachter, die keine Mitglieder der Fakultät für Biowissenschaften sind (die also z.B. zu einer Professur der Medizinischen Fakultät, einer anderen Universität oder zu einer externen Forschungseinrichtung  gehören). Bitte erfragen Sie im Zweifelsfall die Mitgliedschaft zur Fakultät für Biowissenschaften direkt bei Ihrem Gutachter oder im Studien- und Prüfungsamt.

    Bei externen Gutachtern ist bei der Anmeldung zur Abschlussarbeit immer die Post-Adresse sowie eine E-Mail-Adresse des betreffenden Gutachters anzugeben.

  • Anmeldung

    Wie melde ich mich für die Abschlussarbeit an?

    • Antragsformulare können auf dieser Seite heruntergeladen werden.
    • Der Antrag ist i.d.R. unterschrieben im Original im Studien- und Prüfungsamt einzureichen. Die Zusendung eines Scans vom unterschiebenen Original ist unter den weiteren o.a. Voraussetzungen ausreichend. 

    Wann melde ich mich für die Abschlussarbeit an?

    Ihre Prüfungsordnung fordert, dass die Abschlussarbeit spätestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeit angemeldet werden muss. Bitte achten Sie darauf, diese Frist einzuhalten. Weitere Voraussetzungen und Fristen entnehmen Sie bitte den folgenden Absätzen.

    Sofern zum Abschluss des Bachelorstudiums ein nahtloser Wechsel in einen Masterstudiengang der Friedrich-Schiller-Universtität Jena erfolgen soll, muss der Antrag auf Anmeldung zur Bachelorarbeit spätestens Anfang August im Studien- und Prüfungsamt eingereicht werden, damit das Bachelorstudium rechtzeitig vor Beginn des Masterstudiums beendet werden kann (=Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium).

    Wie wird das Arbeitsbeginndatum und die Abgabefrist festgelegt?

    Derzeit gilt das Posteingangsdatum des Antrages auf Zulassung zur Abschlussarbeit im Studien- und Prüfungsamt als maßgebliches Datum: die weiteren Fristen berechnen sich wie folgt:

    • Das Beginndatum der Arbeit: Datum des Posteinganges im Studien- und Prüfungsamt + 14 Tage (vgl. Prüfungsordnung B.Sc.: §12 Abs. 2 / M.Sc.: § 12 Abs. 1)
    • Die Abgabefrist der Arbeit: Beginndatum + 7 Wochen für Bachelorarbeiten / + 6 Monate für Masterarbeiten (vgl. Prüfungsordnung § 11 Abs. 4) / + 8 Monate für Diplomarbeiten (nur Pharmazie)

    Ist der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt, erhalten Sie eine Benachrichtigung der zuständigen Mitarbeiterin, in der Ihnen das Beginndatum und die Abgabefrist mitgeteilt wird.

    Ist der Antrag unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllt, gilt dieser zunächst einmal trotzdem als eingegangen. Die Korrektur wird schnellstmöglich durch eine Kontaktaufnahme der zuständigen Sachbearbeiterin zu Ihnen initiiert. Liegen dagegen die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Abschlussarbeit nicht vor, muss der Beginn der Arbeit verschoben werden, bis der Antrag in genehmigungsfähiger Form vorliegt.

    Welche Voraussetzungen und Fristen gibt es für die Anmeldung der Bachelorarbeit?

    • Die Bachelorarbeit kann grundsätzlich frühestens dann angemeldet werden, wenn das 3. Studienjahr und mindestens 120 LP erreicht sind.
    • Zusätzlich müssen folgende studiengangspezifische Voraussetzungen erfüllt sein:
      • Im B.Sc. Biochemie/Molekularbiologie müssen außerdem die Grundmodule der ersten beiden Studienjahre erfolgreich abgeschlossen sein.
      • Im B.Sc. Biologie (nur PO 2007) muss außerdem nachweislich eine Teilnahme an den im Modulkatalog als Zulassungsvoraussetzung angegebenen Wahlpflichtmodulen der Vertiefungsrichtung (Anmeldung Friedolin) bzw. ein erfolgreicher Abschluss des Vertiefungspraktikums (in den Vertiefungen BE, MB, MLS, NSC, Ö) vorliegen.

    Welche Voraussetzungen und Fristen gibt es für die Anmeldung der Masterarbeit?

    • Die Masterarbeit kann frühestens dann angemeldet werden, wenn 60 LP erreicht sind.
    • Die Masterarbeit muss spätestens sechs Wochen nach dem Erreichen von 90 LP angemeldet werden (gilt nicht für M.Sc. Ernährungswissenschaften und M.Sc. Geschichte der Naturwissenschaften).
    • Zusätzlich müssen folgende studiengangspezifische Voraussetzungen erfüllt sein:
      • Im M.Sc. Biochemistry müssen außerdem Grund- und Aufbaumodule erfolgreich abgeschlossen sein.
      • Im M.Sc. Evolution, Ecology and Systematics (PO 2018) muss  ein erfolgreicher Abschluss des Moduls MEES800 vorliegen.
      • Im M.Sc. Evolution, Ecology and Systematics (PO 2011, auslaufend) muss außerdem ein erfolgreicher Abschluss des Moduls MEES.T1 vorliegen (also insgesamt 90 LP erreicht sein).
      • m M.Sc. Molecular Life Sciences muss außerdem ein erfolgreicher Abschluss der Module MMLS.T1 und MMLS.T2 vorliegen (also insgesamt 90 LP erreicht sein).
      • Im M.Sc. Ernährungswissenschaften muss außerdem ein erfolgreicher Abschluss eines Projektmoduls (MMN.T2.1 - MMNT2.7) vorliegen (also insgesamt 90 LP erreicht sein).
      • Im M.Sc. Molecular Nutrition (auslaufend) muss außerdem ein erfolgreicher Abschluss eines Projektmoduls (MMN.T2.1 - MMNT2.7) vorliegen (also insgesamt 90 LP erreicht sein).

    Welche Voraussetzungen und Fristen gibt es für die Anmeldung der Diplomarbeit (Pharmazie)?

    • Es sind keine von den üblichen Bestimmungen (insbesondere die bestehende Immatrikulation in den betreffenden Studiengang) abweichenden besonderen Voraussetzungen definiert. Die Anmeldung soll in der Regel im ersten Fachsemester erfolgen.

    Welche Voraussetzungen und Fristen gibt es für die Anmeldung der Diplomarbeit (auslaufende Studiengänge Biologie, Biochemie)?

    • Die Diplomarbeit kann frühestens angemeldet werden, wenn alle Pflicht- und Wahlpflichtmodule abgeschlossen sind und die Modulscheine im Prüfungsamt vorliegen.
    • Die Diplomarbeit muss spätestens 4 Wochen (Biologie, Biochemie) / 6 Wochen (Ernährungswissenschaften) nach dem Abschluss der letzten Modulprüfung (Eingang Modulschein im Prüfungsamt) angemeldet werden.
  • Bearbeitung

    Kann die Abschlussarbeit als Gruppenarbeit angefertigt werden?

    Nein. Das ist leider nicht möglich.

    Darf ich den Titel meiner Abschlussarbeit ändern?

    Durch den gewählten Titel wird das Thema der Arbeit festgelegt und eingegrenzt. Da die Themenvergabe elementarer Bestandteil der Zulassung zur Abschlussarbeit ist, muss auf der Abschlussarbeit der Titel angegeben sein, der mit dem Antrag auf Vergabe der Abschlussarbeit genehmigt worden ist.

    Titeländerungen sind daher nur in engen Grenzen und im Ausnahmefall zulässig. Bitte verwenden Sie ggf. das hier verlinkte Formularpdf, 198 kb. Es muss jedoch sichergestellt ist, dass dasselbe Thema bearbeitet wird. Inhaltliche Änderungen des Themas sind ausgeschlossen. Titeländerungen mit zu großer Abweichung vom beantragten Thema sind daher nicht zulässig und werden ggf. abgelehnt. 

    Welche Teile der Abschlussarbeit gelten für die Seitenzahlbegrenzung?

    Die Anzahl der Seiten der Abschlussarbeit ist sowohl in den B.Sc.-Studiengängen (40 Seiten) als auch in den M.Sc.-Studiengängen (80 Seiten) begrenzt. Eine Überschreitung der Seitenzahl kann im Rahmen der Begutachtung ggf. negativ bewertet werden. Folgende Teile der Abschlussarbeit zählen in die Seitenzahlbegrenzung:

    • Einleitung und Fragestellung
    • Material und Methoden
    • Ergebnisse
    • Diskussion
    • Zusammenfassung

    Darüberhinaus gehende Teile der Arbeit (wie z.B. Verzeichnisse, Eigenständigkeitserklärung, Anhang) werden nicht mit gezählt.

    Eine Überschreitung der Seitenzahl ist im Umfang von maximal 10% zulässig. Abweichungen um mehr als 4 Seiten (Bachelor) bzw. 8 Seiten (Master) sind entsprechend zu begründen und rechtzeitig zu beantragen. Der/die Gutachter/in muss der Begründung zustimmen.

    Abweichungen von mehr als 50% der vorgegebenen maximalen Seitenzahl (Bachelor: 20 Seiten, Master: 40 Seiten) sind nicht zulässig und werden abgelehnt. 

    Muss ich mich für das kommende Semester zurückmelden, wenn ich noch an meiner Abschlussarbeit schreibe?

    Eine Rückmeldung ist erforderlich, wenn eine experimentelle Arbeit angefertigt wird und die praktische Arbeiten im neuen Semester zuende geführt werden müssen.

    Eine Exmatrikulation vor Abgabe der Abschlussarbeit ist jedoch dann möglich, wenn die Arbeit beantragt und genehmigt wurde sowie schriftlich mit dem Antrag auf "Bestätigung über den Abschluss experimenteller Arbeiten"pdf, 120 kb versichert wird, dass der experimentelle Teil der Arbeit abgeschlossen ist.

    Wir weisen darauf hin, dass nach der Exmatrikulation ein Versicherungsschutz seitens der Universität entfällt sowie der Zugriff auf Friedolin und alle weiteren mit URZ-Login relevanten Dienste (Webmail, ThULB etc.) erlischt.

    Wo finde ich weitere Informationen zur Bearbeitung der Abschlussarbeit?

    Informationen finden Sie auf dieser Seite im Bereich "Weitere Dokumente".

    In Einzelfällen kann zudem auf vorhandene Leitfäden zurückgegriffen werden. Bitte sprechen Sie ggf. Ihre Studiengangverantwortlichen oder Betreuer/innen an.

  • Abgabe

    Was ist bei der Abgabe der Arbeit zu beachten?

    Die Arbeit ist wie folgt einzureichen:

    • Zeitpunkt: fristgemäß (spätestes mögliches Datum: Datum der Abgabefrist)
    • Form: in 3 fest gebundenen Exemplaren sowie in elektronischer Form (i.d.R. USB oder CD-ROM; zu beschriften mit Name, Matrikelnummer und Studiengang)
    • Ort: Nach Terminvereinbarung im Studien- und Prüfungsamt der Fakultät für Biowissenschaften. Alternativ nutzen Sie bitte den Fristenbriefkasten der FSU oder den Postversand (s.u.).

    Weitere Anforderungen sind:

    • Unterschriebene Eigenständigkeitserklärung: 
      Die Vorlagen für die Eigenständigkeits- und Freigabeerklärungen in deutscher und englischer Sprache finden Sie hier.
      Die Eigenständigkeitserklärung ist im Wortlaut in Ihre Arbeit zu übernehmen und im Original zu unterzeichnen.
      Ihre Prüfer/innen haben zudem die Möglichkeit, bestimmte KI-Tools für die Erstellung der Arbeit zu erlauben. Hierfür gibt eine Freigabeerklärung, die bei erlaubter Verwendung bestimmter KI-Tools von allen beteiligten Prüfer/innen unterzeichnet und im Original mit der Arbeit abgegeben werden muss. Zusätzlich muss eine Kopie der unterschriebenen Freigabeerklärung in die Arbeit direkt hinter die Eigenständigkeitserklärung eingebunden werden.
    • bei englischen Arbeiten: deutsche Zusammenfassung (verpflichtend!)
    • Seitenumfang: Die Arbeit soll 40 Seiten (Bachelor) bzw. 80 Seiten (Master) nicht überschreiten. Abweichungen um mehr als 4 Seiten (Bachelor) bzw. 8 Seiten (Master) müssen schriftlich bebeantragt und begründet werden (formlos/in Briefform).
    • Deckblatt: Einen Vorschlag zur Gestaltung des Deckblattes ist hierdocx, 111 kb zu finden.

    Klebebindung, Klemm- oder Ringbindung: Was ist erlaubt?

    Die Abschlussarbeit muss fest gebunden sein. Da bei einer Klemmbindung und einer Ringbindung ggf. Seiten nachträglich aus der Arbeit gelöst werden können, dürfen diese Bindungsarten nicht verwendet werden. Die Arbeit muss mit Klebebindung gebunden sein. Ob Sie sich für ein Hardcover oder eine Paperback/Softcover-Version entscheiden, bleibt Ihnen überlassen. 

    Welche Fristen gibt es für die Abgabe der Bachelorarbeit?

    Die Bearbeitungszeit für den Studierenden beträgt 7 Wochen. Der frühestmögliche Abgabetermin ist 4 Wochen nach Einreichen des Antrages.

    Wenn direkt im Anschluss ein Master-Studium an der FSU Jena aufgenommen wird, ist zu beachten, dass alle Leistungen, einschließlich Abgabe der Bachelorarbeit, spätestens bis zum 30. September abgeschlossen sein müssen,

    Welche Fristen gibt es für die Abgabe der Masterarbeit?

    Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. Der frühestmögliche Abgabetermin ist zwei Monate nach Einreichen des Antrages.

    Welche Fristen gibt es für die Abgabe der Diplomarbeit (Pharmazie)?

    • Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Monate. Der frühestmögliche Abgabetermin ist 2 Monate nach Einreichen des Antrages.

    Welche Fristen gibt es für die Abgabe der Diplomarbeit (auslaufende Studiengänge Biologie, Biochemie)?

    • Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Monate. Der frühestmögliche Abgabetermin ist 2 Monate nach Einreichen des Antrages.

    Kann die Abgabefrist meiner Abschlussarbeit aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe, verlängert werden?

    Bei aktuer Krankheit ist es ausreichend, den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit (kPU) rechtzeitig, also i.d.R. innerhalb von maximal 3 Tagen nach Ausstellung des Attests, im Studien- und Prüfungsamt abzugeben. Auf dem Nachweis muss angegeben sein, dass dieser für die Verlängerung der Abgabefrist der Abschlussarbeit verwendet werden soll. Die Verlängerung erfolgt für die Anzahl der Tage der Krankschreibung.

    A C H T U N G: Überschreitet die Dauer der Erkrankung 50% der Bearbeitungszeit, muss daüber entschieden werden, ob die Bearbeitung der angemeldeten Arbeit fortgesetzt werden darf. Dauert die Erkrankung zu lange an, können eingehende Nachweise in einen Rücktritt umgedeutet werden: In diesem Fall muss die Arbeit mit einem neuen Thema zu einem späteren Zeitpunkt erneut angemeldet werden. Ein neuer Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit ist dann zwingend erforderlich.

    Bei anderen Begründungen müssen Umstände vorliegen, die sich der Kontrolle der/des Studierenden entziehen und die nachweislich die fristgemäße Abgabe der Arbeit verhindern oder verzögern.

    Reichen Sie in diesem Fall einen formlosen Antrag ein, in welchem Sie die Gründe für die Verzögerung ausführen und mit Nachweisen belegen. Es ist verpflichtend eine dem verzögernden Umstand angemessene Verlängerungsdauer zu beantragen; das Maximum der Verlängerungsdauer richtet sich dabei nach den Vorgen der jeweiligen Prüfungsordnung. Der Antrag ist von der/dem betreuenden Gutachter/in und Ihnen zu unterzeichnen und muss spätestens 14 Tage (Bachelor) bzw. 4 Wochen (Master, Diplom) vor der Abgabefrist im Studien- und Prüfungsamt eingereicht werden. Die Beantragung einer Fristverlängerung nach Ablauf der Abgabefrist Ihrer Abschlussarbeit ist nicht zulässig. 

    Kann ich meine Arbeit persönlich abgeben?

    Eine persönliche Abgabe ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Setzen Sie sich hierzu bitte rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Abgabefrist mit der für Sie zuständigen Mitarbeiterin in Verbindung.

    Welche Alternativen für die Abgabe gibt es?

    Sollten Sie keinen Termin vereinbaren können oder wollen, kann die Arbeit entweder in den Fristenbriefkasten der FSU Jena (Universitätshauptgebäude/Ecke Schlossgasse) eingeworfen oder per Post (mit Einschreiben) versendet werden. Dabei sind unbedingt folgende Angaben zu machen:

    • die aktuelle private Anschrift
    • die E-Mail-Adresse,
    • der vollständige Name,
    • der Studiengang und
    • die Matrikelnummer

    Die Abschlussarbeit muss spätestens am Tag der Abgabefrist eingeworfen/versendet werden. Für den Versand der Arbeit gilt das Datum des Poststempels. Achten Sie unbedingt darauf, dass die Abschlussarbeit korrekt adressiert ist:

    Friedrich-Schiller-Universität
    Fakultät für Biowissenschaften
    Studien- und Prüfungsamt

    Bachstraße 18k
    07743 Jena

    Darf ich meine Abschlussarbeit direkt meinem Gutachter überreichen?

    Nein. Alle drei Exemplare müssen zu Prüfungszwecken direkt im Studien- und Prüfungsamt eingereicht werden. Das Studien- und Prüfungsamt leitet die Abschlussarbeiten dann per Post oder Hauspost an die Gutachter weiter.

  • Bewertung

    Gutachten: Was muss ich dazu wissen?

    Jede Abschlussarbeit muss von zwei Gutachtern bewertet werden (vgl. ThürHG; PO).

    Die Bewertung erfolgt über das Gutachen, in dem sich Ihre Gutachter kritisch und detailliert mit Ihrer Abschlussarbeit auseinandersetzen. Anhand formaler und inhaltlicher Bewertungkritieren wird Ihre Abschlussarbeit systematisch analysiert und auf dieser Grundlage mit einer Note nach Vorgabe Ihrer Prüfungsordnung bewertet. Die Gesamtnote der Abschlussarbeit ergibt sich dabei aus dem arithmetischen Mittel der einzelnen von den Gutachtern vergebenen Noten. 

    Für die Erstellung der Gutachten hat jeder Gutachter vier Wochen (Bachelor) bzw. sechs Wochen (Master) Zeit. Beachten Sie bitte, dass sich diese Zeitangabe allein auf den Aspekt der Erstellung des Gutachtens bezieht, und im Einzelfall längere Begutachtungszeiten erforderlich werden können (vgl. auch nächste Fragen in diesem Abschnitt sowie FAQ: Prüfungen und Prüfungsorganisation im Abschnitt "Zeugnis / Leistungsübersicht").

    Ob die Gutachten bereits im Studien- und Prüfungsamt vorliegen, kann während der Sprechzeiten bei der zuständigen Mitarbeiterin im Studien- und Prüfungsamt erfragt werden.

    Die Abgabe meiner Abschlussarbeit ist bereits länger als 2 Monate her. Wann kann ich mit der abschließenden Bearbeitung / Zeugnisübergabe rechnen?

    Nachdem Sie Ihre Abschlussarbeit abgegeben haben, erfolgt eine Reihe von notwendigen Bearbeitungsschritten, bevor die Ausgabe des Zeugnisses erfolgen kann. In Summe dauert es in der Regel etwa 3-4 Monate, bis Ihr Zeugnis übergabebereit ist. Die Gesamtbearbeitungszeit ergibt sich im Einzelnen aus folgenden Teilschritten:

    • Erfassung und Überprüfung der Arbeit im Studien- und Prüfungsamt, hausinterne oder externe postalische Weiterleitung an die Gutachter/innen (ca. 0-1 Woche)
    • Begutachtung der Arbeit; Erstellung und Versand der Gutachten (ca. 4-8 Wochen)
    • Erfassung der vorliegenden Gutachten, Überprüfung des Studienkontos und der Studierendenakte, Vervollständigung des Studienkonto (ca. 0-1 Woche)
    • Generierung, Überprüfung, ggf. manuelle Korrektur und Sicherung aller Zeugnisunterlagen, Druck aller Dokumente (ca. 0-1 Woche)
    • Einholung aller notwendigen Unterschriften (ca. 1-2 Wochen)
    • Siegelung, Sicherung der Originaldokumente, Vorbereitung und Durchführung der Zeugnisübergabe (ca. 1-2 Wochen)

    Die in Klammern angegebenen Werte entsprechen durchschnittlichen Erfahrungswerten, die in jeweils beide Richtungen abweichen können. Beachtet werden muss auch, dass in den Gesamtprozess wenigstens 7 verschiedene Personen sowie mehrere Postwege und Abstimmungsbedarfe eingebunden sind. Hinzu kommen ggf. Verzögerungen durch Klärungsbedarfe, Abwesenheits- und Urlaubszeiten, Belastungsspitzen der in den Prozess involvierten Personen oder andere situative Verzögerungen (z.B. Anforderungen eines dritten Gutachtens, Störungen der Drucktechnik). Wir versuchen, alle Teilschritte schnellstmöglich abzuschließen, können Verzögerungen über die 3-4 Monate Gesamtbearbeitungszeit hinaus jedoch nicht immer verhindern. Hierfür bitten wir um Verständnis.

    Sollten Sie die Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss des Studiums schneller benötigen, können wir Ihnen ggf. ein vorläufiges Zeugnis ausstellen, sofern uns beide Gutachten (alternativ: 4.0-Bescheinigungen) vorliegen. Bitte sprechen sie uns bei Bedarf direkt hierauf an.

    Kann ich die Gutachten einsehen?

    Ja. Die Einsichtnahme kann online oder nach Terminvereinbarung direkt im Studien- und Prüfungsamt erfolgen. Bitte wenden Sie bei Bedarf bei der zuständige Mitarbeiterin (vgl. www.bio.uni-jena.de/spa)Externer Link

    Kann ich die Meinung eines dritten Gutachters einholen (Bachelor/ Master)?

    Nein. Für ein drittes Gutachten gibt die Prüfungsordnung klare Vorgaben:

    • In den Bachelorstudiengängen gilt: Wenn die Noten der beiden Gutachter um mehr als 1,3 voneinander abweichen, kann auf Antrag des Studierenden ein drittes Gutachten eingefordert werden. Der Antrag ist spätestens 1 Monat nach Erhalt des Bescheids über das Abweichen der Noten beim Studien- und Prüfungsamt zu stellen.
    • In den Masterstudiengänge gilt: Wenn die Noten der beiden Gutachter um mehr als 1,3 (1,0 MMB) voneinander abweichen, wird vom Studien- und Prüfungsamt generell ein drittes Gutachten veranlasst.

    Was passiert, wenn einer der Gutachter die Note „nicht ausreichend“ vergibt?

    Wenn ein Gutachter die Note "nicht ausreichend" vergibt, muss ein drittes Gutachten erstellt werden. In der Regel bestellt der Prüfungsausschuss den dritten Gutachter.

    Die Dauer der Begutachtung der Arbeit verzögert sich in diesem Fall um weitere etwa 2 Monate. Die Note der Abschlussarbeit ergibt sich in diesem Fall aus dem arithmetischen Mittel der drei vergebenen Noten. Dabei kann die Abschlussarbeit nur dann als "bestanden" gewertet werden, wenn mindestens zwei Noten "ausreichend" oder besser bewertet sind.

FAQ: ​Corona-Rahmensatzung

  • Corona-Rahmensatzung (CRS): Regelungen ab 01.10.2022

    Die im Juni 2020 in Kraft getretene Corona-Rahmensatzung (CRS) trat mit Datum zum 30.09.2022 außer Kraft. 

    Für die wichtigsten Zusatzregelungen aus der CRS gilt seit 01.10.2022: 

    Verlängerte Abmelderegelung (§4 Abs. 1 CRS)

    Im Gültigkeitszeitraum der CRS war es möglich, eine Abmeldung von einer Prüfung zum ersten Prüfungstermin des Semesters bis 7 Tage vor der Prüfung durchzuführen (soweit noch keine Prüfungsteilleistungen erbracht waren). Diese Regelung entfällt.

    Ab 01.10.2022 gilt daher: Die Abmeldung muss spätestens 10 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit erfolgen (i.d.R. Ende Dezember im Wintersemester, Mitte Juli im Sommersemester); es gilt für Abmeldungen dieselbe Frist wie für Prüfungsanmeldungen. Nach Ablauf der Frist gilt die Prüfungsanmeldung als verbindlich; die zugehörigen Prüfungen müssen im entsprechenden Semester absolviert werden (i.d.R. 2 Termine). 

    Eine Übergangsregelung besteht nicht.

    Pandemiebedingter 4. Prüfungsversuch (pauschaler Härtefall-Antrag; §4 Abs. 2 CRS)

    Im Gültigkeitszeitraum der CRS galt, dass ein bedingungsloser zusätzlicher Prüfungsversuch gewährt werden soll, wenn eine Prüfung im Sommersemester 2020 angetreten und nicht bestanden wurde. Diese Regelung entfällt.

    Ab 01.10.2022 gilt daher: Es dürfen von Studierenden, die nach einer Prüfungsordnung der Fakultät für Biowissenschaften studieren (inkl. Lehramtsstudierende im Fach Biologie), maximal 3 Versuche je Prüfung absolviert werden. Ein vierter Prüfungsversuch kann nicht gewährt werden.

    Übergangsweise gilt: Soweit eine im Sommersemester 2020 angetretene, nicht bestandene Prüfung noch abgeschlossen werden muss oder endgültig nicht bestanden ist, nehmen Sie Kontakt mit dem Studien- und Prüfungsamt auf.

    Pauschale Fristverlängerung für Abschlussarbeiten bei pandemiebedingter Begründung (§6 CRS)

    Im Gültigkeitszeitraum der CRS war auf Grundlage der Formulierungen in §6 CRS möglich, bei Bestätigung des Vorliegens pandemiebedingter Gründe durch die/den Betreuer*in der Abschlussarbeit eine pauschale Fristverlängerung für die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit zu erhalten. Diese Regelung entfällt.

    Ab 01.10.2022 gilt daher: Es gelten die durch die jeweilige Prüfungsordnung festgelegten Bearbeitungszeiten der Abschlussarbeit (B.Sc.: 7 Wochen, M.Sc.: 6 Monate, Diplom Pharmazie: 8 Monate). Nach §11 PO (bzw. §8 PO Diplom Pharmazie) kann im besonders begründeten Ausnahmefall eine Verlängerung von bis zu max. 50% der Bearbeitungszeit (Dauer variiert je nach Prüfungsordnung) beantragt werden. Maßgeblich ist, dass Umstände vorliegen, die sich der Kontrolle der/des Studierenden entziehen und die nachweislich die fristgemäße Abgabe der Arbeit verhindern oder verzögern. Für nähere Informationen vgl. FAQ: Abschlussarbeit, Teil "Abgabe". 

    Übergangsweise gilt: Für die zum Zeitpunkt des Außer-Kraft-tretens der CRS laufenden Abschlussarbeiten wurde folgende Übergangsregelung für Studierende der Fakultät für Biowissenschaften festgelegt:

    • Bachelorarbeiten, deren ursprüngliche Bearbeitungszeit am 24.10.2022 endete bzw. 
    • Masterarbeiten, deren ursprüngliche Bearbeitungszeit am 30.12.022 endete, 
    • Diplomarbeiten (nur Pharmazie), deren ursprüngliche Bearbeitungszeit am 30.01.2023 endete

    dürfen den Antrag auf pauschale Fristverlängerung noch stellen, da der Hauptteil der Bearbeitungszeit nach Zulassung zur Abschlussarbeit im Gültigkeitszeitraum der Corona-Rahmensatzung lag.