Qualitätssicherung
Konzept zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre Fakultät für Biowissenschaften
Gemäß der Zielvereinbarung der Fakultät für Biowissenschaften (FBW) mit dem Präsidium der FSU Jena (vom 17. Dezember 2019) hat die FBW ein Konzept zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre erarbeitet, das die fakultätsspezifische Ausformung der Evaluationsprozesse im Rahmen der Neufassung der Evaluationsordnung der FSU Jena vom 19. September 2019 darlegt. Das Konzept beschreibt die unter I genannten Verantwortlichkeiten und Gremien sowie den unter II genannten Prozess der Qualitätssicherung und seine Dokumentation.1 Das Konzept basiert auf dem 2014 in der FBW entwickelten Qualitätsdialog. Eine fakultätsspezifische Neuerung stellt die Einführung von Qualitätssicherungsforen auf Ebene der Studiengänge dar, die gemäß § 8 der Evaluationsordnung der FSU wichtige Aufgaben (unterhalb der Fakultätsebene) für den Qualitätsdialog in der FBW übernehmen. Diese Arbeitsgruppen bilden (im Zusammenspiel mit den jeweiligen Studiengangsverantwortlichen und den in der FBW 2017 eingeführten Studiengangskonferenzen) die zentralen Foren für eine studiengangsspezifische Bewertung von Evaluationsergebnissen sowie für die Beratung qualitätsbezogener Angelegenheiten und Initiierung von Qualitätsentwicklungsmaßnahmen. Das Zusammenwirken von Qualitätssicherungsforen, Studiengangsverantwortlichen und Studiengangskonferenzen (auf der Ebene der Studiengänge) und ihre Einbindung in das Gremiengefüge der FBW werden im vorliegenden Konzept dargelegt.
I. Verantwortlichkeiten und Gremien
1.
Studiengangsverantwortliche und Studiengangskonferenzen1.1 Studiengangsverantwortliche
Jeder Studiengang der Fakultät wird von einer studiengangsverantwortlichen Person koordiniert. Sie wird durch die Prüfungsausschüsse der Studiengänge oder diejenigen Institute der Fakultät bestimmt, die vornehmlich an dem Studiengang mitwirken und vom Rat der Fakultät für Biowissenschaften bestätigt. Die studiengangsverantwortliche Person soll mindestens auf drei Jahre bestimmt werden, um die kontinuierliche Wahrnehmung der folgenden Aufgaben zu gewährleisten:
- Die Organisation und Sicherstellung des vorgesehenen Angebotes an Pflicht- und Wahlpflichtmodulen durch Lehrende und Lehrbeauftragte in Abstimmung mit allen Modulverantwortlichen.
- Die Organisation von Änderungen in den Studien- und Prüfungsordnungen sowie den Modulkatalogen.
- Die Organisation eines kontinuierlichen Evaluationsprozesses mit dem für die Qualitätssicherung zuständigen Gremien und Arbeitsgruppen des Studienganges (siehe insbesondere Pkt. 2, Qualitätssicherungsforum).
- Die Organisation von Feedbackrunden mit den Studierenden (Runde Tische, siehe Pkt. II 1).
- Die Mitwirkung bei der Erstellung eines jährlichen Berichts über die Evaluationsergebnisse und die Ergebnisse der Runden Tische und die daraus abgeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Studiengangs (Bericht des Qualitätssicherungsforums).
- Die Beratung der Studierenden bei inhaltlichen Fragen zum Studiengang, Anerkennungen und internationalen Aufenthalten (ggf. in Rücksprache mit den Modulverantwortlichen).
1.2 Studiengangskonferenzen
Die Studiengangsverantwortlichen berufen zum Zweck der Studiengangsentwicklung und der Planung von umfangreichen Änderungen der Struktur des Studienangebots alle Modulverantwortlichen und ggf. andere Lehrende des Studienganges zu Studiengangskonferenzen ein. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Studiengangskonferenzen beraten sich ausführlich und entwickeln gemeinsam Vorschläge für geplante Änderungen der Studiengangsstrukturen und Modulkataloge bzw. der Studien- und Prüfungsordnungen und erarbeiten entsprechende Konzepte.
2. Qualitätssicherungsforen
Qualitätssicherungsforen steuern als Arbeitsgruppen den Prozess der Qualitätssicherung und -entwicklung auf der Ebene der Studiengänge.
2.1 Zusammensetzung
Ein Qualitätssicherungsforum wird aus den an einem Studiengang beteiligten Lehrenden und Studierenden gebildet und setzt sich jeweils aus mindestens vier Personen zusammen. Es kann ggf. deckungsgleich mit einem bereits bestehenden Gremium, wie dem Institutsrat oder dem Prüfungsausschuss eines Studienganges, sein. Ein Qualitätssicherungsforum besteht mindestens aus:
- der oder dem Studiengangsverantwortlichen,
- zwei weiteren Mitgliedern aus dem Kreis der Lehrenden in den betreffenden Studiengängen, davon eines aus der Gruppe der Hochschullehrenden und eines aus dem akademischen Mittelbau.
- einer Vertreterin oder eines Vertreters aus dem Kreis der Studierenden, die nach einem von diesen festgelegten Verfahren bestimmt wird.
Das Qualitätssicherungsforum kann weitere sachkundige Personen zur Beratung hinzuziehen (z. B. einen Vertreter oder eine Vertreterin aus dem Kreis der Studiengangsabsolventinnen und -absolventen).
Die Mitglieder der Qualitätssicherungsforen werden i. d. R. jeweils auf drei Jahre bestimmt, die studentischen Mitglieder i. d. R. auf ein Jahr. Nach Möglichkeit sollen alle an einem Studiengang beteiligten Institute im Qualitätssicherungsforum vertreten sein.
2.2 Zuständigkeiten
Das Qualitätssicherungsforum tritt auf Einladung der oder des Studiengangsverantwortlichen mindestens einmal im Studienjahr zusammen. Es beurteilt die Qualität des Studien- und Lehrangebotes auf Basis der Berichte der regelmäßig erhobenen Studiengangsbefragungen (Zwischenbilanz-, Studienabschluss- und Alumnibefragungen), der Ergebnisse der regelmäßig durchgeführten Runden Tische (s. Pkt. II 1) sowie der Erkenntnisse der Studienfachberatung und evaluiert die in der Studiengangsentwicklung umgesetzten Änderungen. Das Qualitätssicherungsforum schlägt Maßnahmen zur Verbesserung vor und verfasst einen jährlichen Bericht an die Studienkommission (Berichte der Qualitätssicherungsforen (siehe Pkt. II 2).
3. Studienkommission der Fakultät und Fakultätsrat
3.1 Zusammensetzung
Für Organisation und Betreuung von Studium und Lehre setzt der Fakultätsrat gemäß Grundordnung der FSU (§ 25a) eine Studienkommission ein, die sich unter Vorsitz des Studiendekans oder der Studiendekanin aus fünf Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, fünf akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und fünf Studierenden zusammensetzt. Die Studienkommission trifft sich nach Bedarf, mindestens aber einmal pro Semester.
3.2 Zuständigkeiten
Die Studienkommission unterstützt den Dekan oder die Dekanin bei der Erfüllung seiner oder ihrer Aufgaben. Sie achtet auf die Einhaltung der Verständigungsprozesse zu Fragen der Qualitätsentwicklung im Bereich Studium und Lehre und berät über die jährlichen Berichte zur Qualitätssicherung (Berichte der Qualitätssicherungsforen) und über Änderungen an Studien- und Prüfungsordnungen sowie Modulkatalogen. Die Studienkommission unterbreitet dem Fakultätsrat Empfehlungen zur Qualitätssicherung und Studiengangsentwicklung. Der Fakultätsrat beschließt die Maßnahmen zur Qualitätssicherung und die beantragten Änderungen.
4. Studiendekanat
4.1 Koordination der Qualitätsentwicklung
Die Prozesse der Qualitätsentwicklung im Bereich Studium und Lehre werden vom Studiendekanat der Fakultät koordiniert, begleitet und konzeptionell unterstützt.
Das Studiendekanat erarbeitet Konzepte zu Maßnahmen der Qualitätsentwicklung, begleitet die Feedbackrunden der Studierenden (Runde Tische) und koordiniert die jährliche Berichterstattung der Qualitätssicherungsforen sowie den Einbezug externer Expertinnen und Experten im Rahmen der periodischen Studiengangsreviews (s. II 3.1).
Das Studiendekanat unterstützt den Prozess der Profilierung und Weiterentwicklung der Studienangebote konzeptionell und berät Studiengangs- und Modulverantwortliche bei Vorhaben der Studiengangsentwicklung unter Berücksichtigung fakultätsstrategischer Entwicklungsziele. Es unterstützt die Erarbeitung der Studiendokumente und stellt den Studiengangsverantwortlichen und Qualitätssicherungsforen jährlich Datenblätter mit studiengangsbezogenen Kennzahlen aus der Studierendenstatistik und der Kapazitätsberechnung zur Verfügung, die von der Stabsstelle Qualitätsentwicklung (Büro der Vizepräsidentin für Studium und Lehre) und dem Akademischen Controlling (Dezernat 1) aufbereitet wurden.
4.2 Berichterstattung
Gemäß der Evaluationsordnung der FSU (§ 8) berichten der Studiendekan oder die Studiendekanin dem Fakultätsrat unter Einbeziehung der vorliegenden Evaluationsergebnisse und relevanter statistischer Kennzahlen jährlich über die Lehr- und Studiensituation an der Fakultät und über Aufgaben und Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung im Bereich Studium und Lehre. Mindestens alle drei Jahre findet ein gemeinsames Gespräch der Fakultätsleitung und des Präsidiums statt. Auf der Grundlage der jährlichen Berichterstattung im Fakultätsrat fasst der Studiendekan oder die Studiendekanin die Lehr- und Studiengangsentwicklung in der Fakultät zusammen und stellt aktuelle Überlegungen zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Studienangebote vor.
5.
Beirat der FakultätGemäß der Evaluationsordnung der FSU Jena (§ 7) wirkt der Fakultätsbeirat (als Einbezug externer Expertise aus der Fachwissenschaft und Berufspraxis) an der Qualitätssicherung der Studienangebote mit und gibt Anregungen zur Weiterentwicklung des Lehrprofils der Fakultät. Durch § 9 der Evaluationsordnung werden den Fakultätsbeiräten Aufgaben in der Mitgestaltung der periodischen Studiengangsreviews zugewiesen (s. II 3.1).
Die Zusammensetzung und die weitere Arbeitsweise der Fakultätsbeiräte sind in § 7 Abs. 3 der Evaluationsordnung der FSU geregelt: In die Fakultätsbeiräte werden Personen berufen, die über anerkannten Sachverstand und fundierte Erfahrungen auf dem Gebiet der Forschung, der Lehre, des Wissenschaftsmanagements oder der Wissenschaftskommunikation verfügen oder durch Funktionen in der Wirtschaft oder dem öffentlichen Leben Expertise zu spezifischen Qualifizierungsanforderungen des Arbeitsmarktes einbringen und Impulse für die Ausrichtung der Studienangebote geben können.
Der Beirat der Fakultät tagt mindestens alle drei Jahre. Aktuelle Entwicklungen in der Lehre sind regelmäßig Bestandteil der Beiratssitzungen und der Auswertung der Beiratsempfehlungen durch das Präsidium und die Fakultätsleitung. Die Beiratsbesuche werden so gestaltet, dass Vertreter und Vertreterinnen der verschiedenen Mitgliedergruppen zu allen sie unmittelbar betreffenden Themen gehört werden (s. § 7 Abs. 4 Evaluationsordnung).
II. Qualitätssicherungsprozess und Berichterstattung
1. Kontinuierliches studentisches Feedback
1.1. Studentische Evaluationen und Runde Tische
Mit Hilfe der Evaluationsstelle der FSU (Universitätsprojekt Lehrevaluation) werden Systembefragungen zur Lehr- und Studiensituation durchgeführt (Zwischenbilanzbefragungen während des Studiums, Abschlussbefragungen zum Studienabschluss, Alumnibefragungen 4-6 Jahre nach Studienabschluss). Neben den Systembefragungen besteht die Möglichkeit zur Durchführung von Lehrveranstaltungsevaluationen, die den Lehrenden als individuelles Feedback dienen. Die Lehrenden evaluieren ihre Lehrveranstaltungen in Eigenverantwortung.
Die Ergebnisse der Systembefragungen werden von den Gremien bei ihrer Einschätzung der Lehr- und Studiensituation in besonderem Maße berücksichtigt.
In Ergänzung zu diesen studiengangsbezogenen Befragungen finden an der FBW als weitere Feedbackverfahren mindestens einmal jährlich Gesprächsrunden zwischen den Studierenden eines Studienganges und dem Qualitätssicherungsforum (sog. Runde Tische) statt. Die Runden Tische werden von der oder dem Studiengangsverantwortlichen in Zusammenarbeit mit dem Studiendekanat und mit Unterstützung der Fachschaften organisiert und durchgeführt. Regelmäßige Themen der Runden Tische sind
- das Feedback zur Lehrveranstaltungs- und Studiensituation der Studierenden,
- die Diskussion der durch die zentrale Evaluationsstelle bereitgestellten Auswertungen der studiengangsbezogenen Befragungen,
- die Vorstellung und Diskussion der in den Studiengangskonferenzen geplanten Weiterentwicklungsmaßnahmen und Änderungen in den Studien- und Prüfungsordnungen und Modulkatalogen vor der Beschlussfassung in Studienkommission und Fakultätsrat.
1.2. Alternative Feedbackverfahren
Bei Studiengängen, bei denen aufgrund kleiner Studierendenkohorten andere Feedbackverfahren notwendig sind oder andere Ansätze als geeigneter angesehen werden, verständigt sich das Qualitätssicherungsforum mit dem Studiendekanat über eine alternative Feedbackform, um Studierende, Absolventen und Absolventinnen und Alumni in die Bewertung der Studiengänge einzubinden (s. § 5 Abs. 3 Evaluationsordnung). Das jeweilige Vorgehen wird zwischen Fakultätsleitung und Präsidium abgestimmt. Das Qualitätssicherungsforum dokumentiert die Ergebnisse der alternativen Feedbackform. Von der zentralen Evaluationsstelle wird ein Leitfaden zu alternativen Evaluationsverfahren herausgegeben.
2. Arbeitsweise und Berichte der Qualitätssicherungsforen
Die Qualitätssicherungsforen führen anhand der ihnen vorliegenden Informationen (siehe Pkt. I 2) eine Stärken-Schwächen-Analyse für jeden Studiengang (oder zusammenfassend für mehrere Studiengänge eines Fachgebietes) durch und leiten daraus konkrete Vorschläge für Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung der Studiengänge ab. Hierüber erstellen sie unter Mitwirkung der Studiengangsverantwortlichen einmal jährlich einen Bericht an die Studienkommission.
Die Berichte der Qualitätssicherungsforen gehen dem Studiendekanat zu und fließen in den jährlichen Bericht des Studiendekans oder der Studiendekanin an den Fakultätsrat über die Lehr- und Studiensituation ein.
In den Berichten der Qualitätssicherungsforen soll mindestens zu folgenden Punkten Stellung genommen werden:
- Evaluation und Stand der Umsetzung der in den Vorjahren geplanten und durchgeführten Maßnahmen,
- Aktuelle Überlegungen zur Studiengangsentwicklung und Qualitätssicherung und daraus abgeleitete notwendige Maßnahmen.
Maßnahmen, die keines Beschlusses durch die Gremien bedürfen, werden direkt durch die Studiengangsverantwortlichen initiiert. Leitet das Qualitätssicherungsforum aus seiner Analyse Vorschläge zu einer weitergehenden Studiengangsentwicklung ab, beruft der oder die Studiengangsverantwortliche eine Studiengangskonferenz, bestehend aus den Modulverantwortlichen und ggf. weiteren Lehrenden des Studiengangs, ein, in der die konkreten Planungen zur Studiengangsentwicklung erarbeitet werden.
3. Periodische Studiengangsreviews
3.1. Ziele, zeitliche Staffelung der Studiengangsreviews und Reviewgruppe
Gemäß § 9 der Evaluationsordnung der FSU werden die Studiengänge alle 8 Jahre einem Studiengangsreview unterzogen, um eine vertiefende Betrachtung der Lehr und Studienqualität zu sichern und den Ideenaustausch zur Weiterentwicklung der Studienangebote zu fördern. Ziel der periodischen Studiengangsreviews ist es, curriculare und organisatorische Stärken und Entwicklungspotentiale herauszuarbeiten und die Bachelor- und Masterstudiengänge nach den Kriterien der Thüringer Studienakkreditierungsverordnung zyklisch neu zu bewerten.
Die Studiengangsreviews werden gebündelt in Fachclustern durchgeführt, damit Studienangebote mit fachlicher Nähe zusammenhängend erörtert werden können. Die zeitliche Staffelung der Begutachtung wird in Abstimmung mit der Fakultätsleitung durch das Präsidium festgelegt. Die Studiengangsreviews werden mit Unterstützung externer Gutachter und Gutachterinnen durchgeführt. Hierzu wird eine Reviewgruppe eingesetzt, die gemäß § 9, Abs. 4 der Evaluationsordnung durch den Beirat der Fakultät im Einvernehmen mit der Fakultätsleitung und dem Fakultätsrat benannt wird. Vorschläge für Personen der Reviewgruppe können durch die Studiengangsverantwortlichen und Qualitätssicherungsforen an die Fakultätsleitung und den Fakultätsrat gerichtet werden. Die Zusammensetzung der Reviewgruppe soll eine bündeladäquate Expertise gewährleisten. Es müssen externe Hochschullehrende, mindestens eine Person aus der beruflichen Praxis und mindestens ein externer Studierender oder eine externe Studierende vertreten sein. Mitglieder des Beirats können selbst als Gutachter oder Gutachterin mitwirken oder beobachtend an der Begutachtung teilnehmen. Bei der Auswahl ist nach den in der Wissenschaft üblichen Regeln darauf zu achten, dass keine Befangenheit besteht.
3.2. Ablauf der Studiengangsreviews
Gemäß § 9, Abs. 6 der Evaluationsordnung ist Grundlage der Begutachtung eine Selbstdokumentation über das zu begutachtende Studiengangsbündel, die über die Konzeption und Durchführung der einzelnen Studiengänge Auskunft gibt. Die Studiengangsverantwortlichen erstellen in Zusammenarbeit mit den Qualitätssicherungsforen die dafür notwendigen studiengangsspezifischen Dokumentationen. Die Selbstdokumentation des zu begutachtenden Studiengangsbündels wird durch die Studienkommission verabschiedet. § 9, Abs. 7 der Evaluationsordnung stellt dar, dass im Rahmen der Begutachtung des Studiengangsbündels ein Vor-Ort-Besuch der Reviewgruppe stattfindet. In die Vor-Ort-Gespräche sind Studierende einzubinden, die an der Friedrich-Schiller-Universität Jena in Studiengänge des Bündels immatrikuliert sind. Die Reviewgruppe erstellt ein Gutachten mit Aussagen zu Stärken und Entwicklungspotentialen und konkreten Handlungsempfehlungen. Die Ergebnisse der externen Begutachtung werden (gemäß § 9, Abs. 9 der Evaluationsordnung) im Fakultätsrat vorgestellt und diskutiert. Zum Abschluss der Befassung beschließt der Fakultätsrat eine Stellungnahme der Fakultät. Vor dieser Beschlussfassung fordert der Fakultätsrat der FBW eine gemeinsame Stellungnahme der Studiengangsverantwortlichen und Qualitätssicherungsforen der Studiengänge zu den externen Gutachten ein. Möglichen Sondervoten von Mitgliedergruppen oder Einsprüchen einzelner Mitglieder soll eine Begründung beigefügt werden. Zur ergänzenden Einordnung der Begutachtungsergebnisse kann der Beirat der Fakultät um eine Positionierung gebeten werden.
3.3. Abschluss der Studiengangsreviews sowie Zielvereinbarungen zur Studiengangsentwicklung und Qualitätssicherung
§ 10 der Evaluationsordnung legt dar, dass die Studiengangsreviews Teil eines strategischen Prozesses sind, der in Zielvereinbarungen zur Studiengangsentwicklung und Qualitätssicherung zwischen der Fakultätsleitung und dem Präsidium mündet. Das Gutachten der Reviewgruppe und die Stellungnahme der Fakultät dienen der Vorbereitung eines Strategiegesprächs zwischen der Fakultätsleitung und dem Präsidium. Im Rahmen dieses Strategiegesprächs findet eine Verständigung zu aktuellen Handlungsfeldern und konkreten Zielstellungen statt. Es wird ein Zeit- und Arbeitsplan für die Umsetzung der für das Studiengangsbündel festgehaltenen Maßnahmen vereinbart. Diese Zielvereinbarungen sollen im Einvernehmen mit dem Rat der FBW getroffen werden.
Den Abschluss des Studiengangsreviews bildet eine Akkreditierungsentscheidung durch das Präsidium gem. § 11 der Evaluationsordnung.
1Die Grundstruktur des Konzepts der FBW wurde an die des Konzepts der Philosophischen Fakultät angepasst.